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Klöckner

Baugesetzbuch für mehr Tierwohl angepasst

Laut einem Entwurf soll es möglich werden, dass Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zu Tierwohlzwecken privilegiert sind, wenn sie nicht zu einer Erhöhung der Tierzahlen führen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesagrarministerin Julia Klöckner den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Der Bundestag muss aber noch zustimmen.

Mit einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches wird ermöglicht, dass für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.

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Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestimmte bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau nach heutigem Recht den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für seinen bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so Klöckner.

Sie wies am Mittwoch außerdem darauf hin, dass im Konjunkturpakets der Bundesregierung Fördermittel in Höhe von 300 Mio. Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen vorgesehen wurden. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs werde nun eine notwendige Voraussetzung dafür geschaffen, dass diese in den kommenden zwei Jahren abfließen können.

„Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs haben wir für die Landwirte hier eine wichtige Verbesserung erreicht", sagte die CDU-Politikerin weiter. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Tierhalter zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein.

"Gleichzeitig unterstützen wir die, die Geld in die Hand nehmen und investieren. Die Umbauten fördern wir mit insgesamt 300 Mio. Euro. Denn die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.“

Erleichterung beim AEF

Erleichtert zeigte sich der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland, Uwe Bartels, über die Entscheidung. Damit vollziehe die Bundesregierung jetzt einen wichtigen und unabdingbaren Schritt in der Umsetzung von mehr Tierwohl in Tierhaltungsanlagen.

Bisher seien fast alle Bemühungen, im Betrieb befindliche Ställe tierwohlfreundlich zu gestalten, am Baurecht gescheitert. Dieser Stillstand hätte lange Zeit Landwirte an Investitionen im Tierwohlbereich gehindert. „Mit dieser Änderung ist auch ein wesentlicher Baustein der Empfehlungen der Borchert-Kommission gesetzt worden“, so Bartels.

Vorschläge des Bauernverbandes SH

Auch der Bauernverband Schleswig-Holstein begrüßt den Plan als einen wichtigen ersten Schritt. Einer seit langem erhobenen Forderung des Bauernverbandes werde damit entsprochen. Allerdings reiche diese Regelung nicht aus. Nötig seien weitere Anpassungen u.a. im Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht und der GIRL. Im Baurecht müsse zudem eine Ausdehnung auf nach 2013 errichtete Ställe erfolgen. Der Bauernverband hat dazu bereits im Januar einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun weiter verfolgt werden muss.

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