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BaWü: Anträge auf Frosthilfe übertreffen bereitgestellte Mittel deutlich

Nur für etwa die Hälfte des Nettovolumens der beantragten Frosthilfen 2017 stehen im baden-württembergischen Staatshaushalt 2018/19 auch Mittel zur Verfügung. Das geht aus der Antwort des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor.

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Nur für etwa die Hälfte des Nettovolumens der beantragten Frosthilfen 2017 stehen im baden-württembergischen Staatshaushalt 2018/19 auch Mittel zur Verfügung. Das geht aus der Antwort des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor.


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Wie das Agrarressort ausführt, beläuft sich die Schadenssumme der Anträge auf Landesbeihilfen abzüglich etwaiger Versicherungszahlungen und nicht entstandener Kosten auf 109,5 Mio Euro. Im Staatshaushaltsplan bereitgestellt worden seien dagegen nur 49,44 Mio Euro.


Im Rahmen dieser Mittel sprächen die Landratsämter seit dem 8. Februar Bewilligungen in Höhe von 47 % der beantragten Schadenssumme aus. Am höchsten ist das durchschnittliche Schadensvolumen dem Ministerium zufolge in Ravensburg mit 91 613 Euro. Allerdings wurden hier auch nur 105 Anträge gestellt, so dass sich eine Gesamtsumme von 9,6 Mio Euro ergibt.


Die meisten Anträge kamen aus dem Bodenseekreis, nämlich 475 . Hier beläuft sich das durchschnittliche Schadensvolumen auf 69 127 Euro, der Gesamtwert auf 32,8 Mio Euro. Verteilt auf die Produktionsbereiche liegt Kernobst mit 62,1 Mio Euro deutlich vor Wein- und Tafeltrauben mit 26,3 Mio Euro. Dahinter folgt Steinobst mit 14,2 Mio Euro.

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