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Bayern-Ei: Pohlmann bleibt in Haft

Der Besitzer des niederbayerischen Unternehmens Bayern-Ei, Stefan Pohlmann, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Im Laufe der Ermittlungen haben sich neue Vorwürfe gegen den Unternehmer ergeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Besitzer des niederbayerischen Unternehmens Bayern-Ei, Stefan Pohlmann, muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Im Laufe der Ermittlungen haben sich neue Vorwürfe gegen den Unternehmer ergeben.

 

Wie das Oberlandesgericht auf Anfrage des BR-Politikmagazins Kontrovers mitteilte, ließen die Richter eine ursprünglich geplante Haftprüfung entfallen, weil die Liste mit den Vorwürfen gegen den Unternehmer länger geworden ist. 97 Mal gefährliche Körperverletzung, einmal davon mit Todesfolge, sowie Betrug in 472 Fällen mit einem Schaden von gut fünf Millionen Euro - so lauten die Punkte in einem neuen Haftbefehl, den das Amtsgericht Regensburg vor kurzem erlassen hat.

 

Bei Pohlmanns Festnahme im Sommer ging es noch um weniger Delikte und einen Schaden von drei Millionen Euro. Eigentlich muss das Oberlandesgericht nach einem halben Jahr Untersuchungshaft prüfen, ob diese noch zulässig ist. Doch mit den neuen Vorwürfen beginnt auch die Frist von neuem. Eine Haftprüfung müsse deshalb erst am 11. Juli stattfinden, so die Richter.


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Bis dahin könnten noch weitere Delikte hinzukommen. Denn bisher geht es im Haftbefehl nur um Erkrankte aus Österreich, die sich durch salmonellenbelastete Eier der niederbayerischen Firma infiziert haben sollen. Die Ermittlungen wegen Erkrankungen in anderen Ländern laufen noch.


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