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Förderung

Bayern erhöht Zuschüsse für kleine Laufställe

Über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft erhalten Anbindehalter, die auf kleine Laufställe umstellen, bis zu 40 % Zuschuss. Gefördert werden nun auch Berggüllefässer.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge für eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber teilte mit, dass die Förderung in Teilen attraktiver gestaltet und die Palette der förderfähigen Investitionen mit Blick auf aktuelle Herausforderungen gezielt angepasst wurde.

Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 auf 40 % für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar. „Mein Ziel ist es, dass wir möglichst keinen Betrieb auf dem Weg aus ganzjähriger Anbindehaltung verlieren. Das geht nicht nur mit Beratung, dazu braucht es auch eine entsprechende Förderung, wenn sich ein kleiner Betrieb zum Neu- oder Umbau seines bestehenden Stalles entscheidet“, so Ministerin Kaniber.

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Das Ministerium hat das Sonderprogramm Landwirtschaft auch im Bereich Frostprävention im Weinbau erweitert. Gefördert wird hier erstmals die Anbringung von Heizdrähten in Rebanlagen.

Die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen wird wie bisher sowohl im Berggebiet als auch in den Steillagen des Weinbaus unterstützt.

Förderung von Berggüllefässern

Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe laut Ministerium demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.

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