Wegen der Corona-Pandemie gewährte Bayern bei den zwei Auswahlrunden 2020 im Rahmen des AFP eine Nachreichfrist für erforderliche Unterlagen gewährt, wenn Behörden oder Banken Corona-bedingt diese nicht bis zum Antragstermin bereitstellen konnten. Eine solche Nachreichfrist wird es für die Auswahlrunde mit Frist 12. Mai 2021 nicht geben, teilte das bayerische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mit.
Rund zwei Dutzend Anträge ohne Baugenehmigung
Nach Informationen von Südplus wurden zu dieser Runde etwa zwei Dutzend Förderanträge ohne Baugenehmigung eingereicht, die abzulehnen wären, wenn es keine Nachreichfrist gäbe. Entscheidend für die Verspätung war, dass die durchschnittliche Inzidenz in Bayern bei Ende der Antragsfrist noch über 100 lag und im April bis auf 180 angestiegen war.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium begründet die Ablehnung damit, dass dies bereits vor dem Start der Antragstellung klar kommuniziert worden sei. Die Möglichkeit zur Nachreichung sei bei vorangegangenen Auswahlrunden vereinzelt und ausnahmsweise zugelassen worden. Die erste Antragsrunde 2021 sei bewusst zeitlich knapp festgelegt worden, um den Betrieben, die ihre Unterlagen vollständig haben und mit ihren Vorhaben quasi schon „in den Startlöchern stehen“, eine zügige Bewilligung zu ermöglichen.
Für alle anderen Betriebe, deren Unterlagen zum Antragsendtermin nicht vollständig waren, gebe es eine Nachfolgerunde, die gerade läuft. Die regelmäßige Zulassung der Nachreichung von Unterlagen bestrafe jedesmal diejenigen Betriebe, die ihre Vorhabensanträge bereits zum eigentlichen Antragsendtermin vollständig vorliegen haben, durch längere Wartezeiten. Daher müssten Nachreichfristen die absolute Ausnahme bleiben.