Nach den Worten von Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sind die Nebenerwerbslandwirte im Freistaat ein bedeutender Pfeiler und ein wichtiger Botschafter der Branche. Das hat der CSU-Politiker auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Landwirte im Nebenberuf in Schönberg hervorgehoben.
„’Wachsen oder Weichen’ war in Bayern nie die Frage“, unterstrich der Minister. Ziel der Münchener Agrarpolitik sei es, dass möglichst viele Betriebe unabhängig von ihrer Bewirtschaftungsform, Produktionsausrichtung und Größe eine Perspektive hätten. Dabei stünden Betriebe im Nebenerwerb genauso im Fokus wie solche im Haupterwerb.
Brunner erinnerte an die verschiedene Instrumente des Landes für Klein- und Nebenerwerbsbetriebe wie das Bayerische Bergbauernprogramm oder die Möglichkeit für Höfe, im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ohne Buchführung bei erfolgreicher Betriebsführung und einer Mindestqualifikation bis zu einem Investitionsvolumen von 200 000 Euro eine Förderung in Höhe von 35 % zum Beispiel für den Bau eines kleinen Laufstalles zu erhalten.
Ausnahmen durchsetzen
Der Minister wies darauf hin, dass er sich für eine Kleinlandwirte-Regelung einsetze, die in Bayern mehr als 10 000 Betriebe von Cross-Compliance-Kontrollen und Greening-Auflagen entlasten könnte. Ferner wolle er Greening-Auflagen durchsetzen, mit denen auch kleinere Betriebe leben könnten, sowie gemeinsam mit dem Bund und dem Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes für einen Zuschlag für die ersten Flächeneinheiten bis maximal 50 ha eines Hofes bei den Direktzahlungen eintreten, versprach der Minister.
Er sicherte außerdem sein Engagement für die Einführung einer Raufutterprämie in Berggebieten und anderen sensiblen Regionen zu.
Gegen neue Bürokratie
Mit Blick auf aktuelle agrarpolitische Themen auf Bundes- und EU-Ebene erklärte Brunner, dass es im nationalen Bereich beim neuen Tierschutzgesetz gelungen sei, mit der ab 2019 geltenden Ferkel-Kastration unter Schmerzausschaltung eine Lösung zu finden, bei der auf die Anwesenheit eines Tierarztes verzichtet werden könne.
Beim Arzneimittelgesetz solle es - unter der Maßgabe, dass der Bundesrat zustimme - durch die Verwendung bestehender Aufzeichnungen keine neue Bürokratie geben; hier müssten Kleinbestände ausgenommen werden. Darüber hinaus trete das Münchener Agrarressort bei der diskutierten, bundesweit einheitlichen Anlageverordnung für einen Bestandsschutz ein, betonte der Minister.
Zudem lehne man bei der anstehenden Neufassung der Düngeverordnung Sperrzeitenverlängerungen, ein zeitnahes Verbot herkömmlicher Ausbringungstechniken und die Ausdehnung der Mindestlagerkapazitäten ab. Hinsichtlich der Novelle des Baugesetzbuches sprach sich Brunner dafür aus, dass dieses zu einer Reduzierung des Flächenverbrauches beitragen müsse; die Privilegierung der landwirtschaftlichen Tierhaltung müsse erhalten bleiben. (AgE)
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