Überbreite Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) gehören in der Land- und Forstwirtschaft zum alltäglichen Bild. In Bayern gibt es bereits seit über 10 Jahren eine dementsprechende Regelung im Umgang mit diesen Maschinen im Straßenverkehr, die den Einsatz dieser Maschinen für Land- und Forstwirte aber auch Lohnunternehmer und Maschineringe deutlich erleichtert.
Da eine Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks notwendig war, hat das Bayerische Innenministerium in den letzten Monaten den Erlass insgesamt überarbeitet. Von Anfang an wurden neben den Regierungen und Landratsämtern als Genehmigungsbehörden auch die Praktiker eingebunden, berichtet dazu der Bayerische Bauernverband.
Unter Führung des Agrarministeriums hätten der Lohnunternehmerverband, der Bauernverband und auch die bayerischen Maschinenringe ihre Erfahrungen und Bedürfnisse einbringen können. Herausgekommen sei eine praxistaugliche Lösung, die am 01.01.2020 in Kraft treten wird. Dieser Zeitpunkt ist vereinbart worden, um eine bayernweit einheitliche Umsetzung zu ermöglichen und nicht während der bereits laufenden Arbeiten noch zusätzlichen Druck aufzubauen.
Details werden derzeit noch abgestimmt, insgesamt könnten aber alle Beteiligten mit der Neufassung des Mähdreschererlasses sehr zufrieden sein, heißt es. Sobald die endgültige Fassung feststeht, werde umfassend informiert.