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Landesfachausschuss

Bauern benennen deutlich Schwachstellen der Grundsteuerreform

Der BBV kritisiert an der Grundsteuerreform, dass bei der geplanten Bewertung der Betriebe die Ermittlung der Faktoren im Einzelnen oft nicht nachvollziehbar sei. Scharfe Kritik äußert auch die FDP.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer. Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.

Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.

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Als nächstes wird die Grundgesetzänderung in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten. Wenn der Bundestag die Verfassungsänderung verabschiedet hat, entscheidet der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung. Für die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Kritik vom BBV-Landesfachausschuss Steuerfragen

Auch der BBV-Landesfachausschuss Steuerfragen beschäftigte sich kürzlich mit der Grundsteuerreform. Ein Vertreter des bayerischen Finanzministeriums stellte die Pläne von Bund und Freistaat vor – an denen das Gremium einiges zu kritisieren hatte.

Bayern wird sich bei der Grundsteuer A wohl an der Bundesregelung orientieren und nur für die Grundsteuer B – zu der künftig auch der Wohnteil der Land- und Forstwirtschaft gehören soll – eine eigene Regelung treffen, fasst der Bayerische Bauernverband zusammen.

Kritisiert wurde, dass bei der vom Bund geplanten Bewertung der Betriebe, die Ermittlung der Bewertungsfaktoren im Einzelnen oft nicht nachvollzogen werden kann. Außerdem wurde befürchtet, dass es durch die Zuschläge für die Tierhaltung zu Doppelerfassungen kommen könnte.

Eine Verbesserung gegenüber den Vorentwürfen stellt der vom Berufsstand geforderte Verzicht auf eine generelle eigene Bewertung der Wirtschaftsgebäude dar. Unverständlich ist aus BBV-Sicht aber, warum der Bund die Vorschrift zu Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz) ohne Begründung streichen möchte. Denn dies sei für die Reform der Grundsteuer nicht nötig und angesichts der Folgen für die Betriebe, denen die Gewerblichkeit droht, auch nicht akzeptabel, heißt es.

Bei der Grundsteuer B dürfte das von Bayern favorisierte wertunabhängige Modell vom bürokratischen Aufwand deutlich einfacher sein. Aber auch bei diesem gibt es offene Fragen, so zum Beispiel die Bewertung von älteren Wohnhäusern, die eine jetzt nicht mehr benötigte übergroße Fläche aufweisen.

Einig war man sich, dass die geforderte Aufkommensneutralität nicht allein auf Bundes- und Landesebene erreicht werden kann. Denn die Steuerbelastung wird über die Hebesätze der Gemeinden bestimmt.

Konrad kritisiert Bundesregierung scharf

von Agra Europe

Scharfe Kritik kommt auch von der FDP-Bundestagsabgeordneten Carina Konrad. Die Regierung versuche „das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltungskooperationen durch die Hintertür zu besiegeln“, erklärte Konrad gegenüber dem Pressedienst Agra Europe.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht derzeit vor, § 51a Bewertungsgesetz und damit die geltenden bewertungsrechtlichen Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen zu streichen. In der Folge würden diese Tierhaltungen nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) künftig als Gewerbebetrieb mit weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen eingestuft werden.

Die FDP-Politikerin sieht in dem Entwurf einen „weiteren Sargnagel“ für den Tierhaltungsstandort Deutschland. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht einmal wisse, wie viele bäuerliche Tierhaltungskooperationen es überhaupt gebe, wolle „die Union von alledem nichts gewusst haben“.

Positiv wertete Konrad, dass sich die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates vor der morgigen Abstimmung in der Länderkammer gegen die vorgesehene ersatzlose Streichung ausgesprochen haben. Sollten die Ländervertreter dem nicht folgen, wird die FDP-Bundestagsfraktion laut Konrad einen eigenen Änderungsantrag zum Erhalt der bestehenden Vorgaben in den Bundestag einbringen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bauernverband die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die aus seiner Sicht unbedachte Streichung des § 51a Bewertungsgesetz rückgängig zu machen. Zudem müsse es dabei bleiben, dass Wohngebäude auf den Höfen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen seien, um steuerliche Mehrbelastungen auszuschließen.

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