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BBV zu Nitratklage: "Bauern achten auf sauberes Wasser!"

Eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung in der Diskussion um die Klage der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie hat der Bayerische Bauernverband angemahnt. Die Landwirte gehen bei der Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger wie Festmist und Gülle verantwortungsvoll vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung in der Diskussion um die Klage der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie hat der Bayerische Bauernverband angemahnt. Die Landwirte gehen bei der Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger wie Festmist und Gülle verantwortungsvoll vor.


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Die repräsentativen, rund 500 Messstellen des Landesmessnetzes in Bayern zeigten eine solide Grundwasserbeschaffenheit auf. „Statt eines Wettbewerbs um Schlagzeilen mit überzogenen Gefahrenszenarien appelliere ich an Politik und Fachbehörden, die regionale Nitratsituation sachlich aufzugreifen“, sagt Alfred Enderle, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes.



Nach den Informationen von bayerischen Fachbehörden erfüllen mehr als 93 Prozent der Messstellen den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter. Dort, wo Verbesserungsbedarf bei der Wasserqualität besteht, bringen sich die Landwirte bei Wasserschutzkonzepten kooperativ mit ein. „Für die bayerischen Bauern hat der Schutz des Trinkwassers höchste Priorität. Bei der Düngung ihrer Pflanzen gehen die Landwirte verantwortungsvoll, gezielt und grundwasserschonend vor.“


Aktuell erweckten manche Äußerungen von einzelnen Politikern, wie die des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Harry Scheuenstuhl, den Eindruck, Trinkwasser in Bayern sei nicht sauber, und stellten die Landwirtschaft pauschal an den Pranger. „Das ist nicht in Ordnung und geht an der Sache vorbei", sagt Enderle. „Fakt ist, dass in Bayern 97 Prozent des Wassers, in Bezug auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel, ohne zusätzliche Aufbereitung die strengen Anforderungen an das Trinkwasser erfüllen.“



Ein Beispiel für kooperativen Wasserschutz ist unter anderem das Modellprojekt Werntal in Unterfranken: Die landwirtschaftlichen Flächen in dem dortigen Wasserschutzgebiet wurden zuerst geologisch untersucht. Je nach Standort sind Maßnahmen zum Trinkwasserschutz erarbeitet worden, die nun die Landwirte umsetzten. Nitrateinträge in das Grundwasser gingen so zurück, Mindererträge und Mehraufwand für die Bauern werden vom Wasserversorger finanziell ausgeglichen.


„Angesichts des Engagements unserer Bauern, zusätzliche Umweltleistungen auf dem kooperativen Weg auszubauen, ist das Verhalten mancher Politiker enttäuschend“, sagt Enderle. Die Vorgehensweise erwecke den Eindruck, dass hier weniger die Sache, sondern politische Motive Antrieb seien. „Die jüngsten Reaktionen des agrarpolitischen Sprechers der SPD im Bundestag, Wilhelm Priesmeier, zeugen von wenig landwirtschaftlichem Sachverstand. Unsere Bauern haben es nicht verdient, parteipolitisch missbraucht zu werden“, erklärt Enderle.



Die aktuelle Klage der EU-Kommission gegenüber Deutschland im Zusammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie bezieht sich auf die alte Düngeverordnung und lässt die weitreichenden Änderungen im Düngerecht durch die geplante Novelle unberücksichtigt. Zur novellierten Fassung der Düngeverordnung läuft in Deutschland seit einiger Zeit die Umweltprüfung. Im Dezember 2016 ist die abschließende Beratung durch den Bundesrat geplant. Zudem gibt es seit Monaten zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der EU-Kommission einen intensiven inhaltlichen Austausch zur geplanten Novelle der Düngeverordnung.


„Die EU-Kommission ist somit bestens informiert, dass Deutschland die Regeln zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie weiterentwickelt", erklärt Enderle. Der Bauernverband habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die Novelle der Düngeverordnung zeitnah zum Abschluss gebracht werden müsse. Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe aber nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss. Dies würde nochmals zu weiteren Verzögerungen führen.

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