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Behörde verlangt Baugenehmigung für Kaminholzstapel

Ein Hotelbesitzer, der seit 20 Jahren sein Kaminholz im Garten zu einem Stapel auftürmt, soll dafür jetzt plötzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.250 Euro zahlen, weil es dafür keine Baugenehmigung gibt. Eine Baugenehmigung für loses Holz?

Lesezeit: 2 Minuten

Nein, 1. April ist noch nicht. Dennoch mutet die Anordnung der Potsdamer Bauverwaltung wie ein Scherz an: Ein Hotelbesitzer, der seit 20 Jahren sein Kaminholz im Garten zu einem Stapel auftürmt, soll dafür jetzt plötzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.250 Euro zahlen, weil es dafür keine Baugenehmigung gibt.


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Eine Baugenehmigung für loses Holz? Ja, begründet die Behörde, der Stapel sei nun mal durch seine "eigene Schwere" mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar, zitiert Spiegel Online aus dem Schreiben des Amtes.


Der Stadtverwaltung Potsdam zufolge handelt es sich bei dem Garten des Inselhotels um einen außerstädtischen Bereich, ergo dürfe dort nichts stehen. Dies bestreitet Hotelier Burkhard Scholz energisch. Die Halbinsel Hermannswerder sei sehr wohl besiedelt. Tatsächlich gibt es auf dem Eiland eine Schule, Wohnungen, Privathäuser. Scholz sprach im Gespräch mit dem ZDF von "Schikane", denn bereits seit Jahren streitet er mit der Behörde: wegen eines Stegs, eines Anbaus, einer Schwimmsauna.


Schon damals wandte sich Scholz laut eigener Aussage an die Bauverwaltung des Landes Brandenburg, die befand, die Stadtverwaltung Potsdam müsse den Steg genehmigen. Der Kleinkrieg ging trotzdem weiter.

Scholz versteht die Welt nicht mehr: "Wir beschäftigen hier 55 Mitarbeiter, bilden junge Leute aus, haben mehrere Asylbewerber angestellt und zahlen immer pünktlich unsere Steuern an die Stadt." Er möchte nun mit dem Oberbürgermeister über den Fall sprechen und würde notfalls auch den Rechtsweg beschreiten.


ZDF-Bericht über den Fall:


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