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Bei Bienenschutz deutet sich Gleichschritt zwischen Berlin und Brüssel an

Beim Bienenschutz deutet sich Gleichschritt zwischen Berlin und Brüssel beim Verbot von Neonikotinoiden an. Die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ausserhalb von Gewächshäusern soll am 27. April definitiv verboten werden. Ministerinnen Schulze und Klöckner ziehen offenbar an einem Strang.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Informationen aus Brüsseler Kreisen deutet sich eine gemeinsame Linie zwischen Berlin und Brüssel für ein Totalverbot der von der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für Bienen und andere Bestäuber als gefährlich eingestuften Neonikotinoide an. Am 27. April soll im zuständigen Fachausschuss (SoCoPAFF) eine Entscheidung über die weitere Verwendung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ausserhalb von Gewächshäusern fallen.

 

Wie die Sprecherin von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis auf Anfrage von top agrar am Abend bestätigte, soll die an sich für den 24. Mai vorgesehene Abstimmung nun mehr auf den 27. April vorverlegt werden. Ohne bestätigen zu wollen, dass die bisher abwartende Position der neuen Bundesregierung und die nicht öffentlich erfolgte Positionierung von Bundeslandwirtschaftsministerin Juli Klöckner in der Frage mit Brüssel nun mehr abgestimmt sei, gehen Brüsseler Beobachter von einem Gleichschritt in dieser Frage zwischen Berlin und Brüssel aus.

 

Die erklärte Absicht, den Entscheidungstermin in Brüssel vorziehen zu wollen auf Ende April, trifft auf Genugtuung beim agrarpolitischen Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling: „ Dies ist eine sehr gute Entscheidung, denn jeder Tag zählt im Kampf gegen die Bienenkiller“. Zudem habe die EU-Kommission in der Sitzung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament deutlich gemacht, dass es keine Ausnahmen für Zuckerrüben geben werde. Demnach solle der Einsatz der drei besonders kritischen Neonikotinoide im Freiland für alle Pflanzen verboten werden. „Ich begrüße diese klare Haltung und fordere die Bundesregierung auf, diesem Vorschlag am 27. April zuzustimmen“, so Häusling“.


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Die Bayer AG vertritt indessen den Standpunkt, dass die von der EFSA vorgelegten Schlussfolgerungen im Widerspruch zu anderen umfassenden wissenschaftlichen Beurteilungen zur Bienengesundheit stünden. So führt das Leverkusener Unternehmen, das in der vergangenen Woche die Genehmigung des US-Justice Department für die Übernahme von Monsanto für sich verbuchen konnte, US-Studien im Gegenzug an. So hätten die US-Umweltschutzbehörde (EPA) sowie die kanadische Aufsichtsbehörde für Pflanzenschutzmittel (PMRA) die Unbedenklichkeit der auf der EU-Verbotsliste stehenden Wirkstoffe bescheinigt. Der Deutsche Bundestag hat die Frage nach einem EU-Freilandverbot für die drei neonikotinoiden Wirkstoffe am 20. April auf die Agenda gesetzt.

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