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Bessere Bedingungen für Saisonarbeiter beschlossen

Für Saisonarbeiter aus Drittländern gelten bald neue Mindeststandards für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU. Unter anderem erhalten die Arbeiter Anspruch auf angemessene Unterkünfte und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit.

Lesezeit: 2 Minuten

Für Saisonarbeiter aus Drittländern gelten bald neue Mindeststandards für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU. Das Europaparlament bestätigte am 5. Februar einen Kompromiss mit dem Rat und der Europäischen Kommission.


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Unter anderem erhalten die Arbeiter Anspruch auf angemessene Unterkünfte und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit. Gleichzeitig soll mit den neuen Regeln verhindert werden, vorübergehende Aufenthalte zu dauerhaften zu machen. Die Mitgliedstaaten können weiter selbst entscheiden, wie viele Drittstaatenangehörige sie zum Zwecke der Saisonarbeit einreisen lassen. Jede Regierung wird jedoch eine maximale Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter festlegen müssen, die zwischen fünf und neun Monaten über einen Zeitraum von zwölf Monaten liegt. Innerhalb dieser Frist können Saisonarbeitskräfte ihre Verträge verlängern oder zu anderen Arbeitgebern wechseln.


Jeder Bewerbung für die Einreise in die EU als Saisonarbeiter muss ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot beigefügt sein, in dem Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind. Wird die Unterkunft durch oder über den Arbeitgeber vermittelt, darf die Miete nicht übermäßig hoch sein oder automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden.


Saisonarbeiter aus Drittstaaten erhalten in gewissem Umfang einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit EU-Bürgern, nämlich im Hinblick auf das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage sowie die Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben darüber hinaus das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten sowie soziale Sicherheit, Renten, Ausbildungen und Hilfe durch Arbeitsämter sowie anderen öffentliche Dienstleistungen zu erhalten - mit Ausnahme von Sozialwohnungen. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln innerhalb von zweieinhalb Jahren umsetzen.

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