Folgen der Ukraine Krise
Bis zu 15.000 € Krisenhilfe für Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat seine Verordnung zur Auszahlung der 180 Mio. € Krisenhilfe fertig. So profitieren Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen und Geflügel.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat mehrere Krisenhilfsprogramme für Betriebe, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine besonders betroffen sind, fertig gestellt. Insgesamt stehen dafür 180 Mio. € bereit. Hiervon kommen 60 Mio. € von der EU und 120 Mio. € stammen aus dem Haushalt des BMEL. Das Geld soll bis spätestens 30. September 2022 an die Betriebe ausgezahlt sein.
Profitieren können von der Krisenhilfe vor allem Betriebe mit Gemüse- und Obstanbau sowie Geflügelhalter und Schweinebetriebe sowohl in der Mast als auch in der Sauenhaltung.
Folgende Beihilfen sind in der Verordnung festgelegt:
- Freilandgemüsebau 386 Euro je Hektar Anbaufläche
- Obstbau 126 Euro je Hektar Anbaufläche
- Weinbau 64 Euro je Hektar Anbaufläche
- Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern
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