Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Folgen der Ukraine Krise

Bis zu 15.000 € Krisenhilfe für Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat seine Verordnung zur Auszahlung der 180 Mio. € Krisenhilfe fertig. So profitieren Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen und Geflügel.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat mehrere Krisenhilfsprogramme für Betriebe, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine besonders betroffen sind, fertig gestellt. Insgesamt stehen dafür 180 Mio. € bereit. Hiervon kommen 60 Mio. € von der EU und 120 Mio. € stammen aus dem Haushalt des BMEL. Das Geld soll bis spätestens 30. September 2022 an die Betriebe ausgezahlt sein.

Profitieren können von der Krisenhilfe vor allem Betriebe mit Gemüse- und Obstanbau sowie Geflügelhalter und Schweinebetriebe sowohl in der Mast als auch in der Sauenhaltung.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Folgende Beihilfen sind in der Verordnung festgelegt:

  • Freilandgemüsebau 386 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Obstbau 126 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Weinbau 64 Euro je Hektar Anbaufläche
  • Hühnermast 48 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Masthühnern
  • Putenmast 135 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastputen
  • Entenmast 57 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastenten
  • Schweinemast 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen
  • Ferkelaufzucht 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln
  • Sauenhaltung 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau

Teilnahme am Greening 2021 ist Voraussetzung

Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist laut dem BMEL, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen.

Obergrenze bei 15.000 € je Unternehmen

Mit der Fördersumme könnten etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden, heißt es beim BMEL. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt werden.

Zusätzliches Kleinbeihilfeprogramm in Arbeit

Für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet das BMEL zudem ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.

Länder und Verbände können noch Anmerkungen abgeben

Bevor die Krisenhilfen in Kraft treten können, geht der Entwurf des BMEL für die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Weitere Details zu den Vorgaben gibt es in der veröffentlichten Verordnung des BMEL im Internet.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.