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Bewegung bei zusätzlichen Eco-Schemes fürs Grünland

Bei der Agrarministerkonferenz stehen konkrete Vorschläge für eine Erweiterung der Eco-Schemes fürs Grünland zur Debatte. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hofft auf noch weitreichendere Änderungen.

Lesezeit: 5 Minuten

In der Agrarpolitik steht Deutschland trotz Bundestagswahl unter Zeitdruck. Bis Ende des Jahres muss der Plan mit den Maßnahmen, die ab 2023 für den Bezug der Agrarzahlungen gelten, in Brüssel eingereicht sein. Seit Monaten drängen Agrarverbände aller Ausrichtungen darauf, dass bei den von der bisherigen Regierung vorgesehenen Maßnahmen nachgebessert werden müsse. Dabei geht es vor allem um die neuen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), mit denen die Betriebe künftig ihre Basisprämie aufbessern können sollen.

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Zur Agrarministerkonferenz (AMK) von Bund und Ländern, die von Donnerstag bis Freitag in Dresden stattfindet, kommt Bewegung in die Verhandlungen. Vor allem fürs Grünland soll es neue Angebote für Eco-Schemes geben. In einem gemeinsamen Antrag zur AMK rufen die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Bund auf, mehrere Maßnahmen für Dauergrünlandnutzer und Milcherzeuger umzusetzen. Die dortigen Agrarminister äußeren darin die Sorge, „dass das bisherige Set an Öko-Regelungen insbesondere für Milcherzeuger mit überwiegend Dauergrünlandnutzung keine ausreichenden Teilnahmemöglichkeiten bietet“, heißt es in dem Antrag, der top agrar vorliegt.

Bewirtschaftung und Weide von Dauergrünland entlohnen

Konkret schlagen die Länder die Einführung einer Öko-Regelung vor, die Betriebe mit hohen Grünlandanteilen und Tierhaltung (Rauhfutterfresser) für eine nachhaltigen Bewirtschaftung des Dauergrünlandes angemessen entlohnt. Zudem wollen sie die Beweidung von Dauergrünland mit laktierenden Kühen mit einer Öko-Regelung honorieren. Die bereits vom Bund vorgesehene Öko-Regelung zu den Altgrasstreifen soll hinsichtlich des Nutzungszeitpunktes und des Aspektes der Behandlung des überständigen Aufwuchses überarbeitet werden. Außerdem fordern die vier Länder eine Möglichkeit für eine Teilflächenextensivierung bei den bereits vorgesehenen Öko-Reglungen für extensives Dauergrünland.

Grünland-Betriebe von Fruchtwechsel-Pflicht ausnehmen

Auch bei den verpflichtenden Anforderungen für den Erhalt der Basisprämie wollen die vier Länder Grünlandbetriebe besser stellen. Für Betriebe mit mehr als 75 % Dauergrünland oder Grünfutteranbau soll es Ausnahmen von den Fruchtfolgevorgaben und den vorzuhaltenden nicht-produktiven Flächen geben.

Bauernverband drängt auf attraktive Eco-Schemes

Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängte im Vorfeld der Agrarministerkonferenz am Mittwoch erneut auf umfangreiche Änderungen bei der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland. „Das, was im Moment in der Diskussion ist zwischen Bund und Ländern, ist für den Futterbau und Weidehaltung aber auch für Öko- und Dauerkulturbetriebe absolut unzureichend“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es brauche wirtschaftliche Anreize, damit die Landwirte Maßnahmen umsetzen würden. „Wir müssen auch für Gunstregionen eine attraktive Kalkulation haben“, so Krüsken weiter. Das sei auch eine Forderung, die sich mit den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) decke.

DBV für eine Grünlandklimaprämie

Der DBV pocht insbesondere auf eine Erweiterung von Eco-Schemes für Grünland- und Futterbaubetriebe. Initiativen für eine „Ergänzung um eine Grünlandklimaprämie, auch mit begrenzter Einzelflächenextensivierng“ würden ausdrücklich unterstützt, heißt es in einem Positionspapier des DBV. Dies müsse auch in den anstehenden Koalitionsverhandlungen im Bund zum Thema gemacht werden, so der DBV.

Keine Dumping-Förderung zulassen

Auch bei der Prämiengestaltung für die Eco-Schemes hofft der DBV noch auf Nachbesserungen. Für Eco-Schemes dürfe es keine „Dumping-Förderung“ geben. Dies betreffe vor allem die Öko-Regelungen für vielfältige Kulturen mit mindestens 5 Fruchtarten und 10% Leguminosen sowie die Extensivierung von Dauergrünland. Kritisch sieht der DBV zudem den Vorschlag des Bundes, eine stark degressive Prämienstaffelung für Brachen, Blühstreifen und Ackergrasstreifen anzuwenden. Das sei „Preisdrückerei“, heißt es beim DBV.

Kannibalisierung mit Agrarumweltmaßnahmen vermeiden

Bestimmte Maßnahmen will der DBV ausdrücklich nicht in den Eco-Schemes haben, sondern diese lieber in den Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule belassen. Eine Kannibalisierung zwischen den Förderangeboten müsse vermieden werden, so Krüsken. Darunter zählt der DBV die Grünlandbewirtschaftung mit mindestens vier regionalen Kennarten und die Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

Pragmatische Lösungen für Gewässerrandstreifen

Auch bei den Bedingungen für den Bezug von Direktzahlungen (Konditionalität) fordert der DBV erneut Änderungen von Bund und Ländern ein. Bei der vom Bund anvisierten Pflicht zu 4% Brache will der DBV mehr Flexibilisierung. Danach sollen auch 3% Brache ausreichen, wenn gleichzeitig Zwischenfrüchte, Eiweißpflanzen oder zusätzliche Landschaftselemente vorgehalten werden. Auch bei der EU-Vorgabe für 3 Meter Gewässerrandstreifen fordert der DBV „pragmatische Lösungen“ auf Bundesebene. In begründeten Fällen müsse es möglich sein, davon abzuweichen, heißt es beim DBV. Zudem gebe es in Deutschland zu den Gewässerabständen bereits so viele Regelungen, dass es keine EU-Regelung obendrauf brauche, argumentiert der DBV.

So sehen die Eco-Schemes bisher aus

Mit den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in der 1. Säule der GAP können Betriebe künftig EU-Agrarzahlungen zusätzlich zur Basisprämie dazu erwerben. Die Bundesregierung und die Groko im Bundestag hatten sich im Sommer dafür auf folgende Maßnahmen geeinigt:

  • Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus
  • Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen sowie Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
  • Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens 5 Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10% der Fläche
  • Beibehaltung von Agroforstsystemen auf Ackerland und Dauergrünland
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
  • Dauergrünland Extensivierung mit min. 4 regionalen Kennarten
  • vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Ausgleich für besondere Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten

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