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Bewegung in Brüssel: So könnte der Greening-Kompromiss aussehen

Der Rat scheint sich bei der Frage des Greenings der EU-Agrarpolitik der Position des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament anzunähern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Rat scheint sich bei der Frage des Greenings der EU-Agrarpolitik der Position des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament anzunähern. Der irische Vorsitz diskutierte mit den Delegationen der Mitgliedstaaten vergangene Woche im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) beispielsweise eine analoge stufenweise Einführung ökologischer Vorrangflächen - zunächst 3 %, ab 2016 wenigstens 5 % und erst nach einer weiteren Prüfung durch die Europäische Kommission eventuell 7 % ab 2018. Dabei soll die Brüsseler Behörde insbesondere auch die Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Einkommen berücksichtigen.


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Auf den Vorrangflächen dürften stickstofffixierende Pflanzen stehen. Agrarumweltmaßnahmen könnten voll angerechnet werden. Die Anbaudiversifizierung solle erst ab 10 ha Fläche eingeführt werden. Betriebe bis 30 ha müssten wenigstens zwei Früchte anbauen, wovon eine maximal 75 % der Fläche beanspruchen dürfte.


Größere Betriebe wären zum Anbau von drei Kulturen verpflichten, wobei die wichtigste ebenfalls nicht mehr als 75 % und die kleinste nicht weniger als 5 % einnehmen dürfte. Landwirte mit mehr als 75 % Grünlandwirtschaft wären davon ebenso ausgenommen wie Bauern, die ausschließlich Grünfutter, Leguminosen oder beides anbauen.


Das Umbruchverbot soll grundsätzlich nicht für das gesamt Dauergrünland eines Betriebes, sondern lediglich für 95 % gelten. Mitgliedstaaten, in denen 2012 weniger als 5 % umgebrochen wurden, können beschließen, auf diese einzelbetriebliche Verpflichtung zu verzichten, solange der Anteil von Dauergrünland an der gesamten Nutzfläche nicht schrumpft. Alternativ könnten Mitgliedstaaten beschließen, den Umbruch auf 7 % der nationalen Nutzfläche zu begrenzen. Aufforstungsmaßnahmen sollen nicht als Umbruch gelten, abgesehen von Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebsplantagen.


Insgesamt sollen Betriebe Leistungen mit dem Greening verrechnen können, die sie im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen oder Umweltzertifizierungen unternehmen. Mitgliedstaaten können jedoch ebenfalls beschließen, davon Abstand zu nehmen, und zwar auch auf regionaler Ebene. Die Delegationen werden in dieser Woche weiter verhandeln. Am 18. und 19. März wollen die EU-Agrarminister ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Europaparlament schnüren. (AgE)

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