BfR-Präsident Prof. Dr. Andreas Hensel weist die Vorwürfe zurück, das Bundesinstitut für Risikobewertung habe ungeprüft Studien von Monsanto übernommen und auch auf dieser Basis Glyphosat als gesundheitlich unbedenklich ausgewiesen.
"Diese Vorwürfe sind unbegründet und frei erfunden", betont Hensel im Interview mit top agrar online. Er sei auch kein "illoyaler Verweigerer" der Diskussion, sagt Hensel unter Bezug auf sein Nichterscheinen vor dem Umweltausschusses der EU-Parlaments bei einer Anhörung zu Glyphosat in dieser Woche. "Ich habe dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen", erläutert der BfR-Chef.
Einladen müsse man ihn dann aber schon! An seiner Bewertung zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Glyphosat hält Hensel fest: "Die Bewertung des BfR und übrigens auch die sämtlicher Bewertungsbehörden europa- und weltweit ist glasklar: Glyphosat ist nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen." Nachfolgend das gesamte Interview im Wortlaut.
Warum haben Sie die Einladung im Umweltausschuss des EU-Parlamentes zu Glyphosat Rede und Antwort zu stehen, nicht angenommen?
Hensel: Mit Aufflammen der kurzfristig erneut politisierten Diskussion, Stichwort „Plagiatsvorwürfe“, hatte ich in Abstimmung mit der Bundesregierung dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen. Mein Angebot wurde nicht angenommen. Von schlecht informierten Kreisen wurde ich trotzdem öffentlich als „illoyaler Verweigerer“ gebrandmarkt. Aber so ist es leider: Wenn inhaltlich nichts mehr geht und einem die Argumente ausgehen, zerstört man die Reputation der Behörden und Experten.
Was sagen Sie zu den Vorwürfen, das BfR habe bei seiner Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ungeprüft Monsantostudien übernommen?
Hensel: Diese Vorwürfe sind unbegründet und frei erfunden. Grundsätzlich scheint verschiedentlich das gesetzliche Verfahren zur Bewertung von Chemikalien, wozu Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wie Glyphosat nun gehören, nicht verstanden worden zu sein, oder man wollte es nicht verstehen. Alle bestehenden, EU-weit geltenden Regularien für den Bewertungsprozess wurden eingehalten. Dabei hat Deutschland als berichterstattender Mitgliedsstaat im Auftrag der EFSA in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig gemäß den gesetzlich etablierten Verfahren geprüft und bewertet.
Das BfR ist dabei übrigens nur eine von mehreren bewertenden Behörden in Deutschland. Auch das JKI, UBA oder das BVL haben Zuarbeiten für den Bericht, den sogenannten Renewal Assessment Report (RAR), geliefert. Dabei ist es absolut üblich und anerkannt, dass die Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung anhand der Originalstudien auch Passagen aus eingereichten Dokumenten, wie z. B. den Studienzusammenfassungen, in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch Teile des Berichtes des BfR enthalten deshalb derartige Textteile aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden mussten.
Wie konnte dennoch der Eindruck entstehen, es seien ganze Passagen aus Monsantostudien im Copy- und Paste-Verfahren übernommen worden?
Hensel: Das Integrieren von Teilen der Originalstudien oder Studienzusammenfassungen, die die Antragsteller der Industrie laut gesetzlichen Vorgaben mit ihrem Antrag auf Genehmigung einreichen müssen, ist weltweit ein übliches Verfahren der Genehmigungsbehörden untereinander. Das BfR hat also keinesfalls die Sicht der Antragsteller unkritisch oder ungeprüft übernommen. Vielmehr sind nur die Teile im Bericht integriert, die der wissenschaftlichen Überprüfung unserer Wissenschaftler standgehalten haben.
Wäre es vor dem Hintergrund dieser Diskussion nicht gerade wichtig gewesen, sich der Diskussion in Brüssel zu stellen?
Hensel: Wie gesagt: Einladen muss man mich schon! Selbstverständlich ist die Teilnahme von wissenschaftlichen Institutionen wie der unseren an derartigen Anhörungen wichtig. Wir respektieren und schätzen die Aufgabe von Vereinen, Organisationen und Medien und begrüßen kritisches Hinterfragen – das ist schließlich ein wichtiges demokratisches Element, genau also auch diese Anhörung. Aber wie schon erwähnt, ist das BfR nicht alleinige Bewertungsbehörde in Deutschland gewesen.
Deutschland war vielmehr insgesamt berichterstattender Mitgliedsstaat im Rahmen eines europäischen Verfahrens. Grundlage für die anstehende politische Entscheidung über die Wiedergenehmigung von Glyphosat ist maßgeblich der durch die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) erstellte finale Bewertungsbericht.
Und als Repräsentant der europäischen Behörden war bei der Anhörung ein Vertreter der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anwesend, der sehr umfassend und erschöpfend die offenen Fragen der Diskussion beantwortet hat. Schließlich haben sich ja alle Mitgliedsstaaten der EU den RAR sowohl inhaltlich als auch formal zu eigen gemacht.
Sind Ihnen die von US-Anwälten vorgelegten Belege über angebliche Lymphdrüsenerweiterungen und Krebserkrankungen bei langjährigen Glyphosatanwendern bekannt und für wie stichhaltig halten Sie diese Belege?
Hensel: Zu den genannten Sachverhalten liegen dem BfR keine Unterlagen vor. Daher können wir auch nicht die sogenannte Stichhaltigkeit der Belege bewerten.
Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit des BfR mit Monsanto? Haben Sie den Eindruck, dass Ihnen der Konzern im Zusammenhang mit Ihrer Glyphosatbewertung Zugang zu allen Informationen bezogen auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Glyphosat gewährt hat?
Hensel: Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass es eine Zusammenarbeit zwischen dem BfR und Monsanto nie gegeben hat. Das gesetzliche Verfahren zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sieht vor, dass die Antragsteller auf eigene Kosten ein definiertes Spektrum an experimentellen Prüfungen durchführen und den Bewertungsbehörden zur Verfügung stellen müssen. Neben diesen Studien ist den bewertenden Behörden, also unter anderem dem BfR, auch ein zusammenfassendes Dossier vorzulegen. Diese Originalstudien, zusammen mit frei zugänglichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, wurden in den Bewertungsbericht aufgenommen, nachdem sie von Wissenschaftlern kritisch geprüft worden sind. Die in den staatlichen Bewertungsbehörden langjährig tätigen Experten beherrschen ihren Job und kennen auch die kritischen Punkte und Fallstricke in den vielen Firmendossiers, die sie zu bearbeiten haben.
Bleiben Sie auch nach der Diskussion der vergangenen Monate bei Ihrer Bewertung, dass der Einsatz von Glyphosat bei sachgerechter Anwendung gesundheitlich unbedenklich ist und daher eine Verlängerung der Zulassung möglich ist?
Hensel: Ja, die Bewertung des BfR und übrigens auch die sämtlicher Bewertungsbehörden europa- und weltweit ist glasklar: Glyphosat ist nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen. Angesichts dieser einheitlichen Bewertung der Fachbehörden weltweit liegt eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Entscheidung über die Wiedergenehmigung von Glyphosat durch die Politik vor.