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Biogasgülle unter Abfallrecht: Decker trifft EU-Umweltkommissar

"Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und darf nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn Gülle in einer Biogasanlage vergoren wird." Das hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Friedhelm Decker, gegenüber EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik betont.

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"Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und darf nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn Gülle in einer Biogasanlage vergoren wird." Das hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Friedhelm Decker, gegenüber EU-Umweltkommissar Janez Potočnik betont.

 

In dem Gespräch, das auf Initiative des Europaabgeordneten Karl-Heinz Florenz in Brüssel zustande gekommen war, warnte Decker vor den Folgen einer solchen Einstufung. 6.000 Biogasanlagen in Deutschland würden als  Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen. Die Investitions- und Verwaltungskosten solcher Anlagen würden wesentlich steigen. Als Folge würde die Entwicklung von Biogas und erneuerbaren Energien gebremst.

 

Potocnik hielt zwar an der Einschätzung fest, dass Gülle für Biogasanlagen unter die EU-Abfallrahmenrichtlinie fällt, bot aber an, im Rahmen der Diskussion über die technischen Leitlinien zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie zu klären, ob Gülle zur Vergärung als Abfall oder eher als Nebenprodukt einzustufen ist.

 

Decker betonte, dass bei der Gülle zur Vergärung die Abfalleigenschaft der Entledigung nicht vorliegt und die Gülle ohne Verarbeitung im Einklang mit dem Düngerecht auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden kann. Hiermit sei die Gülle zur Vergärung ein klassisches Nebenprodukt, welches nicht als Abfall anzusehen ist. (ad)

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