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Biogasgülle zählt als Abfall; praxistaugliche Regelungen versprochen

Den Beschluss der Agrarministerkonferenz zu einem möglichst praxisgerechten Umgang mit Gülle im Biogas hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ausdrücklich begrüßt.

Lesezeit: 2 Minuten

Den Beschluss der Agrarministerkonferenz zu einem möglichst praxisgerechten Umgang mit Gülle im Biogas hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ausdrücklich begrüßt. „Dass für die Gülleverwendung aufgrund der derzeitigen Rechtslage unterschiedliche Regelungen anzuwenden sind, ist aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis kaum zu verstehen“, erklärte Lindemann vergangene Woche im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Konstanz.


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Zwar hätte man die Gülle besser aus den abfallrechtlichen Regelungen ausgeklammert; dies lasse das EU-Recht aber nicht zu. Umso wichtiger sei es nun, einen Weg aufzuzeigen, mit dem die Betriebe die rechtliche Anforderungen gut umsetzen könnten.


Die Länderminister sehen nach Angaben des Agrarressorts in Hannover Handlungsbedarf, damit der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen bundesweit möglichst einheitlich und zugleich praxisgerecht gewährleistet werden kann. Sie bitten deshalb die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern die Erstellung von sogenannten Muster-Vollzugshinweisen in Angriff zu nehmen. Diese Hinweise sollen nach Vorstellung der Agrarminister und -senatoren bereits zum 1. Juli 2012 und damit einen Monat nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorliegen.


Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist Gülle, die in Biogasanlagen fermentiert wird, rechtlich als Abfall einzustufen. Für Flüssigmist, der direkt als Wirtschaftsdünger ausgebracht wird, gilt diese Einstufung jedoch nicht. Die landwirtschaftliche Praxis wird nach Einschätzung der Minister durch die hieraus resultierende Anwendung verschiedene Rechtssysteme erschwert. Mit den nun angestrebten Vollzugsbestimmungen soll der administrative Aufwand für die Betriebe möglichst gering gehalten werden. (AgE)


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