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Bioökonomierat fordert neues EU-Gentechnikrecht

Eine Neuaufstellung des EU-Gentechnikrechtes fordern die forschungspolitischen Berater der Bundesregierung aus dem Bioökonomierat. Sie bewerten das EUGH-Urteil zu den neuen Züchtungstechniken von Juli 2018 differenziert. Deutschland und die EU rufen sie dazu auf, bei den Bio-Innovationen mitzugestalten.

Lesezeit: 4 Minuten

Eine Neuaufstellung des EU-Gentechnikrechtes fordern die forschungspolitischen Berater der Bundesregierung aus dem Bioökonomierat. Sie bewerten das EUGH-Urteil zu den neuen Züchtungstechniken von Juli 2018 differenziert. Deutschland und die EU rufen sie dazu auf, bei den Bio-Innovationen mitzugestalten.


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Der Bioökonomierat hat eine differenzierte Bewertung des auch in der Pflanzenzüchtung bedeutenden Genome Editing vorgelegt. Die Wissenschaftler des Rates, der das Bundesforschungsministerium berät, appellieren an die Politik, nun das Gentechnikrecht zu modernisieren. Andernfalls bleibe Deutschland bei dieser „biologischen Revolution“ außen vor und werde auch die notwendige internationale Regulierung nicht mitgestalten, heißt es in einer am Donnerstag vom Bioökonomierat veröffentlichten Stellungnahme.


Chance für klimaangepasste Sorten


Der Bioökonomierat äußert sich überzeugt davon, dass Genome Editing bedeutende Innovationen in der Bioökonomie anstoßen wird. „Weltweit werden bereits heute neue Medikamente, klimaangepasste und widerstandsfähige Nutzpflanzen, gesundheitsfördernde Lebensmittel und umweltfreundliche Produktionsverfahren mit Hilfe von CRISPR und Co. entwickelt“, sagte Prof. Christine Lang, Ko-Vorsitzende des Bioökonomierats, die für das Unternehmen Organobalance aus Berlin arbeitet, das die Nutzung von Mikroorganismen für Produkte unter anderem für Lebensmittel und Futtermittel erforscht und entwickelt.


Internationale Verwendung von Innovationen


„Die Bioökonomie kann und muss maßgeblich zu den globalen Nachhaltigkeitszielen beitragen. Deutschland setzt sich für verbesserte Welternährung, Chancengleichheit, Klima- und Naturschutz ein. Der deutsche Beitrag wird vor allem in Innovationen liegen, die auch international zum Einsatz kommen“, sagte der Ko-Vorsitzende des Rates, Prof. Joachim von Braun, der sich seit Jahren beim Zentrum für Entwicklungsforschung an der Universität Bonn in der weltweiten landwirtschaftlichen Entwicklungsforschung profiliert hat.


Orientierung am Risiko


Dennoch gibt der Bioökonomierat bei der Nutzung von den Technologien Einschränkungen. Die Lösung könne nicht in einer kompletten Freigabe der neuen Technologien liegen, heißt es. Hierzu verweist das Gremium in seiner Stellungnahme auch auf Risiken einer zu rasanten oder unkontrollierten Ausbreitung. „Das EU-Gentechnikrecht kann den Chancen und Herausforderungen der Technologien in seiner jetzigen Form nicht gerecht werden. Wir benötigen eine an den Fortschritt angepasste Novellierung. Wichtig ist eine Regulierung, die zwischen Mutationen und Gentransfers unterscheidet und risikoorientierte Verfahren für die Zulassung und Freisetzung vorsieht“, sagte Prof. Lang.


Der Bioökonomierat schlägt folgende Leitlinien für die Rechtsnovellierung vor:


  • eine Gesetzgebung, die der Vielfalt der Anwendungen der neuen Technologien von einfachen Mutationen bis hin zu komplexen Genom-Editierungen und deren unterschiedlichen Risikobewertungen besser gerecht wird; beispielsweise durch abgestufte Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für unterschiedliche Risikoklassen.
  • Behördliche Registrierung und Monitoring der guten Praxis bei kommerzieller und akademischer Anwendung von Genome-Editing-Technologien.
  • Mit Blick auf den internationalen Handel und globale Wertschöpfungsketten sind verpflichtende Produktkennzeichnungen nicht sinnvoll, da Veränderungen nicht immer wissenschaftlich-technisch nachweisbar bzw. nachprüfbar sind. Zur Förderung von Verbraucherinformation und Transparenz sollte die Infrastruktur für freiwillige Zertifizierungen (z. B. „gentechnikfrei“) gestärkt werden.
  • Öffentliche Forschungsförderung muss für Anwendungen von hoher gesellschaftlicher Relevanz verstärkt werden.
  • Ebenso bedarf es der Förderung von Begleitforschung, vor allem zu möglichen Auswirkungen auf die Artenvielfalt, aber auch zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen (z. B. Ethik, Patentierung).
  • Neue Dialogformate für einen konstruktiven Diskurs mit der Gesellschaft müssen entwickelt werden.
  • Der internationale Austausch und die Zusammenarbeit müssen verstärkt werden, um eine bessere Transparenz und Abstimmung von Regelwerken zu gewährleisten.


EUGH sortiert Gentechnikrecht neu


Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte am 25. Juli 2018 ein vielbeachtetes Urteil zur Bewertung von neuen Züchtungstechnologien gesprochen. Danach müssen neue Produkte, die mit CRISPR und ähnlichen Technologien hergestellt werden, die Zulassung des EU-Gentechnikrechts durchlaufen. Kritiker des Urteils fürchten, dass dies sehr zeitaufwändig sein wird und die Forschung und den Fortschritt der neuen Technologien in der EU bremsen wird. Denn ungeachtet dessen, entwickeln sich die Genome-Editing-Technologien international rasant.


Berater des Bundesforschungsministeriums


Der Bioökonomierat ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Seine 17 Mitglieder kommen von größtenteils agrarwissenschaftlichen Abteilungen von Universitäten und Bundesforschungsinstituten und aus der Bioökonomie Wirtschaft zum Beispiel von Pflanzenzüchtungsunternehmen. Beauftragt ist der Bioökonomierat vom Bundesforschungsministerium (BMBF) und seiner Ministerin Anja Karliczek. Unter anderem beraten sie die Bundesregierung bei der Umsetzung der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" sowie der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie". Als sein Ziel gibt der Bioökonomierat aus, optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen für eine biobasierte Wirtschaft zu schaffen.


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