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Bioverbände und -firmen klagen gegen Amflora

Rund 40 Verbände und Firmen \- darunter der BUND und einige Biokost-Anbieter - haben sich zusammengeschlossen, um vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Zulassung der GVO-Kartoffel Amflora zu klagen. Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, wollen sie erreichen, dass die Richter die bereits erteilte Zulassung für ungültig erklären.

Lesezeit: 2 Minuten

Rund 40 Verbände und Firmen \- darunter der BUND und einige Biokost-Anbieter - haben sich zusammengeschlossen, um vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Zulassung der GVO-Kartoffel Amflora zu klagen. Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, wollen sie erreichen, dass die Richter die bereits erteilte Zulassung für ungültig erklären. Sie begründen das damit, dass dies gegen EU-Recht verstoße. Die Kartoffel könne eine Resistenz gegen Antibiotika auslösen, obwohl das EU-Recht GVO-Konstrukte verbiete, die zu Risiken in der Humanmedizin führen. Im April waren in Bütow (Mecklenburg-Vorpommern) trotz Protesten europaweit erstmals Amflora-Kartoffeln auf 15 ha kommerziell gepflanzt worden. Da es für gentechnisch veränderte Kartoffeln in der Verordnung über die gute fachliche Praxis noch keine pflanzenartspezifischen Vorgaben gibt, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in Eigeninitiative mit dem Landwirt und mit der BASF Anbauregeln für die Amflora erarbeitet. Die Grünen im Bundestag fordern ein Anbauverbot wie in Österreich. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) lehnt dies ab. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace verlangt wegen der Amflora eine Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission.


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Die Agrarminister der Länder hatten die Bundesregierung zuvor auf ihrer Konferenz in Plön aufgefordert, Regeln für den Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln zu erarbeiten.



Happach-Kasan räumt Klage keine Chancen ein



Mit Unverständnis reagierte die FDP-Agrarexpertin Christel Happach-Kasan. Die Verbände stellten sich grundlos gegen eine energie- und wassersparende Produktion von Stärke. Das schade dem innovativen Agrarland Deutschland. Abgesehen von den Gutachten der EFSA sei das enthaltene Antibiotika-Resistenzgen nptII weder toxisch für Mensch und Tier, noch würden Bakterien die Resistenz in der Natur verbreiten. Das wüssten die Luxemburger Richter.


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