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Blauzungenkrankheit: Rinder, Schafe und Ziegen mit Impfung schützen

Weil in Frankreich, Italien und in einigen Balkanstaaten seit einigen Monaten die Blauzungenkrankheit grassiert, ruft das Landesuntersuchungsamt (LUA) die rheinland-pfälzischen Tierhalter dazu auf, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen den Erreger der gefährlichen Seuche impfen zu lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Weil in Frankreich, Italien und in einigen Balkanstaaten seit einigen Monaten die Blauzungenkrankheit grassiert, ruft das Landesuntersuchungsamt (LUA) die rheinland-pfälzischen Tierhalter dazu auf, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen den Erreger der gefährlichen Seuche impfen zu lassen. Es besteht sonst die Gefahr, dass das Virus in die hiesigen Bestände eingeschleppt wird und Tiere erkranken. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.

 

Seit Mai 2016 ist die vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit den Serotypen 4 und 8 in Rheinland-Pfalz erlaubt. Die Impfung ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, kann sich an seinen Hoftierarzt wenden.

 

Tierhalter mit nachweislich bereits geimpften Bestand haben im Fall eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit einen zeitlichen Vorteil gegenüber anderen: Innerhalb der dann eingerichteten Restriktionszonen dürfen Tiere frühestens 60 Tage nach der Impfung verbracht werden.

 

Die Impfung ist zudem aktiver Tierschutz, denn die Virusinfektion kann für empfängliche Tiere ernsthafte Folgen haben. Für Schafe kann die durch Stechmücken übertragene Erkrankung tödlich sein. Im Falle von  schweren Verläufen treten Atemprobleme, vermehrtem Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und blaugefärbten Zungen auf. Bei Ziegen treten grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen auf, sie sind meist aber deutlich schwächer ausgeprägt.


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Bei Rindern verläuft die Erkrankung meist milder, mit Läsionen im Nasen-Flotzmaulbereich, am Euter und an den Zitzen. Außerdem treten Bindehautentzündungen, Kronsaumschwellungen in Verbindung mit Lahmheit oder Festliegen auf sowie ein Rückgang der Milchleistung bei Kühen bzw. Deckunlust bei Bullen.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.

 

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