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BLG für Schwerpunktsetzung in der Agrarinvestitionsförderung

Für unumgänglich hält der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung eine Regelförderung mit Schwerpunktsetzungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Für unumgänglich hält der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung eine Regelförderung mit Schwerpunktsetzungen. „Angesichts immer knapper werdender öffentlicher Mittel sprechen sich die Landgesellschaften dabei für eine prioritäre Förderung von Investitionen in Wertschöpfung aus“, sagte BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz vergangene Woche.


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Dazu zählen seinen Angaben zufolge Investitionen in die tierische Veredlung mit entsprechenden Arbeitsplatzeffekten und Verbesserungen in der tiergerechten Haltung, ferner in den ökologischen Landbau sowie in Maßnahmen zur Diversifizierung. Kritisch beurteilt Goetz eine ausschließliche Konzentration des Agrarinvestitionsförderungsprogramms auf besonders tiergerechte Verfahren, wie dies der Bund anstrebt.


Eine Basisförderung bezeichnete der BLG-Geschäftsführer als unerlässlich, um insbesondere in der Milchviehhaltung die Bereitschaft in Stallbauinvestitionen aufrechtzuerhalten. Diese Investitionen gingen in aller Regel mit einer Verbesserung des Tierkomforts hervor, ohne dass dies einer Fokussierung auf ganz besonders anspruchsvolle Standards bedürfe. Für eine Abkehr von diesem erfolgreichen Weg der letzten Jahre bestehe keine Veranlassung. Goetz: „Mir sind 80 % der Kühe von Vier-Sterne-Hotels lieber als 10 % in Fünf-Sterne-Hotels.“ (AgE)

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