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BLG vergibt neues Gutachten zum Bodenrecht

Klarheit über Möglichkeiten der Kontrolle und Steuerung des Erwerbs von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften erhofft sich der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) von einem neuerlichen Gutachten zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht.

Lesezeit: 2 Minuten

Klarheit über Möglichkeiten der Kontrolle und Steuerung des Erwerbs von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften erhofft sich der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) von einem neuerlichen Gutachten zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht. In der Expertise soll zudem untersucht werden, ob und, wenn ja, wie unerwünschten Konzentrationsprozessen beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum und -besitz entgegengewirkt werden kann.


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Beauftragt hat der BLG die Hallenser Rechtswissenschaftler Prof. Reimund Schmidt-De Caluwe und Prof. Matthias Lehmann. Ergebnisse sollen im kommenden Herbst vorliegen. Die Professoren knüpfen an ein erstes Gutachten des BLG aus dem Jahr 2012 an, in dem der bodenpolitische Ordnungsrahmen und Spielräume zu dessen Weiterentwicklung analysiert wurden. Danach steht das geltende Grundstücksrecht in Einklang mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht und bietet Ansätze für Anpassungen, um den Erwerb von Agrarflächen durch Nicht-Landwirte einzuschränken.


Offen geblieben war damals die Frage einer Kontrolle der Veräußerung von landwirtschaftlichen Betriebsgesellschaften oder Anteilen daran. Es wird vermutet, dass sich insbesondere in den neuen Ländern der Strukturwandel inzwischen zum Teil auf diese Weise vollzieht. Die zu erwartenden Ausführungen der Wissenschaftler sollen sich ausdrücklich auf den Erwerb von Geschäftsanteilen allgemein beziehen und nicht allein durch Nichtlandwirte.

 

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