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BMEL bestätigt Umschichtung der Direktzahlungen

Im kommendem Jahr sollen die Direktzahlungen zu Gunsten der Agrarumweltprogramme weiter gekürzt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) lenkt bei der Umschichtung ein.

Lesezeit: 3 Minuten

Das BMEL bestätigt, dass es eine höhere Umschichtung von den Direktzahlungen hin zu den Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule plant. „Über den Umschichtungssatz für 2020 findet zurzeit eine Ressortabstimmung statt. Er wird ein höherer sein“, teilt das BMEL in dieser Woche auf Anfrage von top agrar mit. Einen konkreten Prozentsatz will das BMEL noch nicht nennen. Noch gebe es auch keinen Termin für die Abstimmung darüber im Bundeskabinett, heißt es beim BMEL weiter. Die Zustimmung zur Umschichtung kann eine Bestätigung dafür sein, dass die „Kuhhandel“ Gerüchte zwischen CDU und SPD zu den Themen Tierwohllabel und Umschichtung stimmen. Die Regelung muss laut dem BMEL spätestens bis Ende September stehen, damit sie Anfang des Jahres in Kraft treten kann. Unternimmt die Bundesregierung nichts, würde kein Geld von den Direktzahlungen in die 2. Säule umgeschichtet. Zuvor muss allerdings noch der Bundestag darüber abstimmen.

Länder sollen nicht mehr gefragt werden

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Eine erneute Befragung der Länder etwa bei der Ende September stattfindenden Agrarministerkonferenz (AMK) soll es dazu aber nicht mehr geben, heißt es aus dem BMEL. Diese seien bereits ausreichend gehört worden. Die Agrarminister der Länder hatten sich auf der AMK im April noch für eine Umschichtung in bisheriger Höhe von 4,5 % ausgesprochen. Im Gegensatz dazu gibt es jedoch auch einen Bundesratsbeschluss der Länder von März 2017, laut dem 6 % umgeschichtet werden sollen. Die nun von der Bundesregierung geplante Regelung soll nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat sein, sondern lediglich als Einspruchsgesetz die Länderkammer passieren.

Umschichtung ist langjährige SPD Forderung

Die Umschichtung der Mittel ist nicht neu. Seit 2015 gilt bereits ein jährlicher Umschichtungssatz von 4,5% der Direktzahlungen. Aktuell werden damit laut BMEL etwa 226 Mio. € pro Jahr von den Direktzahlungen in die Programme in der 2. Säule geschoben. Daraus werden unter anderem Agrarumweltmaßnahmen und der Öko-Landbau gefördert. Bisher hatten sich CDU und CSU immer gegen eine höhere Umschichtung von den pauschal gezahlten Direktzahlungen gewandt. Die SPD hingegen fordert seit langem die maximal mögliche Umschichtung von 15%, um damit mehr Agrarumweltleistungen in der 2. Säule zu finanzieren. Sie will damit auf eine stärker an Leistungen gebundene Auszahlung der EU-Agrarzahlungen ab der kommenden EU-Agrarreform vorbereiten.

BMEL betont höheres Umweltniveau der GAP

Ähnlich argumentiert nun auch das BMEL. Es betont, dass es mehr Geld für die Honorierung von Umweltleistungen der Landwirte geben soll. Landwirtschaftsministerin Klöckner sieht sich selbst in der EU als „wesentliche Treiberin und Kämpferin für ein höheres Umweltambitionsniveau“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) an. Sie will dies laut dem BMEL in beiden Säulen, bei den Direktzahlungen und den Maßnahmen in der 2. Säule, umsetzen. Bei den Verhandlungen in Brüssel forderte Klöckner bisher verpflichtende Mindeststandards für Umweltanforderungen in der gesamten EU. Höhere Umweltleistungen müssten für die Landwirte aber auch „effizient und einfach umsetzbar sein“, lautet einer ihrer Sätze. Für den Erhalt von Direktzahlungen hat Deutschland bereits einen Katalog an Maßnahmen erstellt. Dazu gehört unter anderem ein verbindlicher Mindestanteil an nicht produktiven Flächen für alle Mitgliedstaaten (Brachflächen, Kleingewässer oder Hecken). Einen Protzentsatz dafür hat das BMEL aber noch nicht genannt. Zudem sollen den Landwirten über die Maßnahmen der „Eco-Schemes“ künftig Top-Ups für zusätzliche Umweltleistungen gezahlt werden.

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