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BMEL bilanziert starke Nachfrage nach Dürrehilfen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sieht sich in seiner Kalkulation für die staatliche Dürrehilfe 2018 bestätigt. Das bisher beantragte Fördervolumen liegt aber nur 50 Mio. € niedriger als die zur Verfügung stehenden Mittel von 340 Mio. €. Bis zur Endabrechnung sind Änderungen wahrscheinlich.

Lesezeit: 3 Minuten

Nun hat auch das BMEL eine erste Zwischenbilanz zur staatlichen Dürrehilfe gezogen. Das beantragte Fördervolumen der eingegangenen Anträge beträgt laut dem BMEL derzeit 288,7 Mio. €. Bewilligt wurden davon bis zum 7. Dezember 2018 allerdings erst 39,3 Mio. €. „Diese Zahlen sprechen dafür, dass die gemeinsame Dürrehilfe 2018 von Bund und Ländern, für die insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung stehen, von existenzgefährdeten landwirtschaftlichen Betrieben sehr gut nachgefragt wird“, teilt das BMEL zu Beginn der Woche mit. Aus Sicht des BMEL widerlegen die Zahlen die anfängliche Kritik, dass die Maßnahme auf Grund zu strenger Förderkriterien ins Leere laufe.

Nach einer Abfrage des BMEL bei den Ländern sind bis zum 7. Dezember bundesweit 8.519 Anträge bei den zuständigen Landesbehörden eingegangen. „Damit scheint sich die im August dieses Jahres geschätzte Zahl von rund 10.000 betroffenen Betrieben im Großen und Ganzen zu bestätigen“, greift das BMEL vor. In den Zahlen des BMEL sind jedoch nicht die kompletten 4.600 Anträge aus Niedersachsen enthalten, die das niedersächsische Agrarministerium erst Ende vergangener Woche gegenüber top agrar bestätigte. Die Summer der gegenüber top agrar von den Ländern bis heute gemeldeten Anträge übersteigt daher bereits die 9.000-Marke.

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Erfahrungsgemäß gehen viele Anträge noch in den letzten Tagen vor Ablauf der Fristen bei den zuständigen Behörden ein. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das Antragsverfahren noch geöffnet. Folgende Werte haben die betroffenen Landwirtschaftsministerien gegenüber top agrar bis heute genannt:

Niedersachsen: Bei der Landwirtschaftskammer gingen 4.600 Anträge ein. Die Höhe der Gesamtzahlungen kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

Schleswig-Holstein: Hier gingen bis Ende November rund 800 Anträge ein. Die Antragsfrist ist allerdings erst am 14.12. abgelaufen.

NRW: Anträge können noch bis zum 20.12. bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Rund 800 Betriebe haben sich aber bereits für das Hilfsprogramm registriert.

Brandenburg: Zum Ende der Frist wurden 770 Anträge gemeldet. Die Höhe der beantragten Beihilfe in Form eines Zuschusses beträgt 93,5 Mio. € und übersteigt die dafür vorhandenen Mittel von 46 Mio. €.

Sachsen-Anhalt: 751 Landwirte stellten einen Antrag. Das Ministerium geht davon aus, dass es das verfügbare Budget von 51,2 Mio. € ausreizt.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier haben 518 Betriebe Anträge in Höhe von insgesamt 42 Mio. € eingereicht. Mit diesen Zahlen habe man auch gerechnet, so das Ministerium.

Sachsen: Hier lief die Frist erst am 10.12. aus. Ein erster Zwischenstand zeigt 240 Anträge. Im Durchschnitt ergibt sich bisher eine Fördersumme von rund 109.608 € pro Betrieb.

Thüringen: Das Landwirtschaftsministerium meldet 185 Anträge mit Schäden zwischen 5.000 und 1,1 Mio. €. Der gesamte Schaden beträgt 30,7 Mio. €.

Hessen: Bis Anfang Dezember gingen 150 Anträge ein. Die Antragsfrist endet allerdings erst am 23.12.

Baden-Württemberg: Rund 300 Anträge auf Dürrehilfe mit einem Schadensvolumen von 9 Mio. € hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium registriert.

Bayern: Landwirte können noch bis zum 19.12. Anträge einreichen. Eine erste Zwischenbilanz liegt noch nicht vor.

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