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Zukunft der Agrarzahlungen

BMEL drückt bei der Agrarreform aufs Tempo

Bei der deutschen Strategie für die Agrarzahlungen ab 2023 soll es jetzt schnell gehen. Kommende Woche treffen sich die Länder und Ende März soll das Bundeskabinett abstimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland beginnen die entscheidenden Wochen und Monate. Über die vergangene Woche vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgeschlagenen Details wollen kommende Woche am 17. März die Bundesländer auf einer Sonderagrarministerkonferenz beraten. Bereits eine Woche später, am 24. März, plant das BMEL die Abstimmung im Bundeskabinett über die Vorschläge. Damit will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) dafür sorgen, dass bis zur Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl, ein rechtsgültiger Bundestagsbeschluss zu den Vorschlägen erfolgt.

Die EU-Agrarreform führt ab 2023 neue Grundvoraussetzungen (Konditionalität) ein, die alle Landwirte für den Bezug der Basisprämie einhalten müssen. Das BMEL hat dafür 3 % Brache und ein Umwandlungsverbot von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten vorgeschlagen. Außerdem will das BMEL 20 % der Direktzahlungen an höhere Umwelt- und Klimaleistungen knüpfen. Um Geld aus diesen 20 % zu erhalten, müssen Landwirte Öko-Regelungen (Eco-Schemes) umsetzen. Dazu gehören Blühflächen, der Anbau von 10% Leguminosen, extensives Grünland, Weideprämien und Agroforstsysteme.

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Zudem plant das BMEL eine höhere Umverteilung der Direktzahlungen auf die ersten Hektare bis zu einer Größe von 60 ha. Größeren Betrieben mit mehr als 60.000 € Basisprämie (ab ca. 330 ha), soll der darüberhinausgehende Betrag im Rahmen der Degression um 5 % gekürzt werden. Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 € (ab ca. 500 ha) steigt die Kürzung auf 10%.

Zu den Vorschlägen gibt es ein breites Stimmungsbild. Ende vergangener Woche hat auch die Verbändeanhörung zu den BMEL Vorschlägen begonnen.

Der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gehen die BMEL-Vorschläge nicht weit genug. Sie plant die Sonder-AMK und die Kabinettssitzung mit Protesten und Aktionen zu begleiten. Die AbL forderte bei der Verbändeanhörung „umfassende Nachbesserungen“ und macht dem BMEL folgende Verbesserungsvorschläge:

  1. Einführung eines Punktesystems in den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) zur einkommenswirksamen Honorierung von Gemeinwohlleistungen.
  2. Ein dynamisch ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) von mindestens 30 % zu Beginn der Förderperiode bei gleichzeitigem Abschmelzen der Basisprämie.
  3. Eine bedarfsgerechte Verteilung der Einkommensstützung durch Einführung einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und mittlere Betriebe durch eine entsprechende Umverteilung. Berechnungen der AbL zeigten, dass von einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € voraussichtlich nur 0,6 % aller Betriebe betroffen wären.
  4. Einen rechtssicheren Ausschluss aller außerlandwirtschaftlicher Investoren von den Zahlungen.
  5. Die Nutzung von mindestens 4 % der Direktzahlungen für die Junglandwirt*innenförderung sowie die Ausgestaltung derselben als qualifizierte Niederlassungs- statt pauschaler Flächenprämie.
  6. Eine sichere Finanzierung aller mit der 2. Säule verbundenen Förderprogramme durch eine ansteigende und bedarfsgerechte Umschichtung von Mitteln.

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