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BMEL geht im Pflanzenschutz Streit in die Offensive

Der Behördenstreit um die Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist verhärtet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) beharrt darauf, dass verpflichtende Ausgleichsflächen bereits zur Zulassung rechtswidrig sind. Zur Förderung der Biodiversität schlägt es andere Konzepte außerhalb des Zulassungsverfahrens vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Streit um die Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verfolgt das BMEL einen anderen Ansatz als das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesumweltministerium (BMU). „Wir halten die in der Zulassung geforderten Ausgleichsflächen für rechtswidrig“, bestätigt der Staatssekretär des BMEL, Hermann Onko Aeikens, in dieser Woche gegenüber top agrar erneut die Haltung des BMEL. Alternativ schlägt das BMEL zur Förderung der Biodiversität in Deutschland ein Vernetzungskonzept außerhalb des Zulassungsverfahrens vor. Die in der Landschaft vorhandenen Ausgleichsflächen auch außerhalb der landwirtschaftlichen Flächen sollen berücksichtigt werden. Über Agrarumweltmaßnahmen sollen die verschiedensten Biodiversitäts-Maßnahmen, die die Landwirtschaft erbringt und künftig erbringen soll, besser vernetzt werden, heißt es im BMEL. Die Förderung und räumliche Vernetzung der Maßnahmen in den Regionen soll über die Ackerbaustrategie des BMEL vorangebracht werden.

BMEL pocht auf rechtlich einwandfreie Regelung

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Das BMEL hält die vom UBA und vom BMU schon in der Pflanzenschutzzulassung geforderten verpflichtenden Ausgleichsflächen von zehn Prozent pro Betriebsfläche für rechtswidrig. Es verweist darauf, dass dies in der Bundesregierung auch vom Bundesjustizministerium und vom Bundesinnenministerium fachlich gestützt wird. Deutschland dürfe nicht riskieren, eine rechtlich nicht einwandfreie Regelung festzuschreiben, argumentiert das BMEL. Im Falle von Klagen der Pflanzenschutzhersteller dagegen, müssten bei deren Erfolg, die Steuerzahler die Kosten dafür tragen.

10 Prozent Ausgleichsflächen ohne Pflanzenschutz

Das UBA, das als Behörde zum Umweltministerium gehört, fordert für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2020 Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität. Dazu gehört auch die Forderung im Falle einer Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes für Biodiversität fördernde Maßnahmen vorzuhalten. Für diese Anwendungsauflagen hat das UBA bereits einen Katalog an Maßnahmen vorbereitet, aus dem ähnlich wie beim Greening ausgewählt werden soll. Als Ausgleichsflächen definiert das UBA Flächen, die überhaupt nicht landwirtschaftlich genutzt werden sowie Blühflächen und Ackerrandstreifen. Es lässt aber auch einige produktionsintegrierte Flächen zu. Dazu gehören Lichtäcker, auf denen es Getreideanbau mit halber Saatstärke oder in besonders weiten Reihen von 22 bis 45 cm Abstand gibt oder Anbauflächen ohne Pflanzenschutzmittel Einsatz. Das zeigt eine Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) auf eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion, die top agrar vorliegt.

Grüne wollen Argument der Enteignung nicht gelten lassen

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisiert, dass die Ausgleichsflächen vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als Bewirtschaftungsverbot aufgegriffen werden. „Wer ein Pestizid-Verbot auf einer Teilfläche aber als Bewirtschaftungsverbot interpretiert, entlarvt damit seine einseitige Vorstellung von Pflanzenschutz und Landwirtschaft nur allzu deutlich", sagte er. Aus seiner Sicht sei keine Rede davon, dass die Bauern mit den geforderten Ausgleichsflächen quasi enteignet würden.

Bundestagsausschüsse tagen zum Pflanzenschutz

An diesem Mittwoch wollen sowohl die FDP als auch die Grünen in den Bundestagsausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln thematisieren. Die Auseinandersetzungen zwischen den Behörden und Ministerien führen dazu, dass derzeit die meisten Pflanzenschutzmittel nur befristet bis Ende des Jahres zugelassen werden können. Den 18 Präzedenzfällen aus dem Februar werden bei unveränderte Lage in diesem Jahr noch weitere folgen. Der Bayer Konzern hat bereits Widerspruch gegen eine nur befristete Zulassung bis 2019 eingelegt, weil Zulassungen normalerweise immer für mehrere Jahre erfolgen.

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