Jetzt offiziell: Ökoregelungen im ersten Antragsjahr ein Flop
In einer offiziellen Auswertung zur Antragstellung im der neuen GAP-Förderperiode wurden die Mittel zu Ökoregelungen laut BMEL nur „zurückhaltend“ beantragt. Das Ressort spricht von einem Lerneffekt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium spricht in einer ersten Auswertung zur Antragsstellung von einem „zurückhaltenden Interesse“ der Landwirte. Gleichzeitig sollen die sonstigen Förderanträge im Rahmen der GAP in ähnlicher Höhe wie in den Vorjahren liegen.
Regeln nicht ganz klar
Das BMEL begründet das geringe Interesse an den Ökoregelungen mit einem noch andauernden Lerneffekt, mit dem man für die ersten beiden Jahre der neuen GAP ohnehin gerechnet haben will. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine habe jedenfalls eine Zurückhaltung der Landwirte erwarten lassen, so das Agrarressort.
Ein weiterer Aspekt: Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen in diesem Jahr, die zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirte geführt hat, hat laut Bundeslandwirtschaftsministerium ebenfalls zum geringen Interesse der Bauern beigetragen. Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung, zuerst 4 % nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das habe diese Öko-Regelungen äußerst unattraktiv gemacht. So das BMEL.
Freie Mittel werden teilweise umgelegt
Zu den Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne chemische Pflanzenschutzmittel. Für diese einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023 pro Jahr ca. 1 Mrd. € z.B. für Blühstreifen, Brachen, extensives Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.
Die nicht abgerufenen Mittel werden nun nach einem rechtlich vorgegebenem Verfahren verteilt: Zuerst greift die von der Bundesregierung für dieses Jahr ausnahmsweise erwirkte Flexibilität, wonach die unverbrauchten Mittel zuerst bis zu einem Höchstbetrag von 130 % auf die Prämien der Ökoregelungen aufgeschlagen werden. Dadurch werden die als Ökoregelung beantragten Flächen deutlich höher honoriert. Dann noch verbleibende Mittel werden anderen Direktzahlungen (wie der Basisprämie oder der Junglandwirteförderung) zur Verfügung gestellt. Welche Prämien wie stark erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen.
DBV: Eco-Schemes attraktiver machen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) Hatte schon im Mai auf das geringe Interesse der Landwirte an den neuen Ökoregelungen hingewiesen. Er fordert bereits für das kommende Antragsjahr 2024 von der Bundesregierung Änderungen bei den Ökoregelungen im GAP-Strategieplan ein.
Dazu gehören:
Eine deutliche Anhebung der Ökoregelung 2 (mindestens 5 Fruchtarten im Ackerbau mit mind. 10 % Leguminosen) auf mindestens 75 €/ha.Die Öffnung der Ökoregelung 6 (Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz) auch für Dauergrünland mit einer Förderung von 50 €/ha.
Eine Vereinfachung der Ökoregelung 1c (Blühflächen) für Dauerkulturen. Dort soll bei der Zwischenzeilenbegrünung auch eine Begrünung in nur jeder zweiten Reihe anerkannt werden.
Die Ökolandbauförderung soll auch für Stilllegungsflächen gelten und voll kombinierbar mit der Ökoregelung 1a (Blühflächen) sein.