Für die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 fehlt noch eine Verordnung, die die Details für die Bilanzierung vorgibt. Die SPD drängt darauf, dass diese noch vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) peilt eine Verabschiedung bis Ende des Jahres an.
Für die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 fehlt noch eine Verordnung, die die Details für die Bilanzierung vorgibt. Die SPD drängt darauf, dass diese noch vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) peilt eine Verabschiedung bis Ende des Jahres an.
Die Einführung der Stoffstrombilanz, ehemals Hoftorbilanz, ab 2018 für viehstarke Betriebe ist beschlossen. Es fehlen allerdings noch die Details, die die Landwirrte brauchen, um diese auch zu erstellen. Das soll in einer Stoffstrombilanzverordnung geschehen. „Die Arbeiten an der Verordnung wurden durch das BMEL bereits mit Hochdruck aufgenommen, damit sie Anfang 2018 in Kraft treten kann“, teilt das BMEL auf Anfrage von top agrar mit.
Zum Bilanzierungszeitraum hat das BMEL bereits feste Vorstellungen. „Die Stoffstrombilanz kann sich auf das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr beziehen. Das wollen wir den Landwirten nicht vorschreiben. Sie müssen sich allerdings für eine der Varianten entscheiden“, verrät das BMEL gegenüber top agrar.
Im Zeitplan steht die Bundesregierung bei der Stoffstrombilanzverordnung unter Druck. Denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen über die Verordnung abstimmen. Davor steht üblicherweise noch die Länder- und Verbändeanhörung. Auf Grund der Bundestagswahl am 24. September und der vorgeschalteten parlamentarischen Sommerpause gibt es ein straffes Zeitkorsett. Und bis nach der Wahl sich alle Gremien wieder gebildet haben und funktionsfähig sind kann es leicht Dezember werden.
Die SPD drängt derweil darauf, dass das gesamte Prozedere vor der Bundestagswahl über die Bühne geht. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass es bis zum Einstiegsdatum für die Stoffstrombilanz, dem 1. Januar 2018, keine verabschiedete Verordnung vorliegen könnte, befürchtet der SPD Agrarsprecher im Bundestag Wilhelm Priesmeier. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ruft er dazu auf frühzeitig alle Akteure in die Verhandlungen um die Stoffstrombilanzverordnung mit einzubeziehen. Damit könnte ein politisches Gerangel, so wie es bei der Düngeverordnung abgelaufen ist, vermieden werden.
Das vom Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedete Düngegesetz wird in Kürze in Kraft treten. Darin steht der Auftrag zur Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 für Betriebe ab 2,5 GV/ha und mehr als 30 ha. Alle anderen Betriebe mit mehr als 20 ha müssen diese dann ab 2023 anfertigen.
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Für die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 fehlt noch eine Verordnung, die die Details für die Bilanzierung vorgibt. Die SPD drängt darauf, dass diese noch vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) peilt eine Verabschiedung bis Ende des Jahres an.
Die Einführung der Stoffstrombilanz, ehemals Hoftorbilanz, ab 2018 für viehstarke Betriebe ist beschlossen. Es fehlen allerdings noch die Details, die die Landwirrte brauchen, um diese auch zu erstellen. Das soll in einer Stoffstrombilanzverordnung geschehen. „Die Arbeiten an der Verordnung wurden durch das BMEL bereits mit Hochdruck aufgenommen, damit sie Anfang 2018 in Kraft treten kann“, teilt das BMEL auf Anfrage von top agrar mit.
Zum Bilanzierungszeitraum hat das BMEL bereits feste Vorstellungen. „Die Stoffstrombilanz kann sich auf das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr beziehen. Das wollen wir den Landwirten nicht vorschreiben. Sie müssen sich allerdings für eine der Varianten entscheiden“, verrät das BMEL gegenüber top agrar.
Im Zeitplan steht die Bundesregierung bei der Stoffstrombilanzverordnung unter Druck. Denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen über die Verordnung abstimmen. Davor steht üblicherweise noch die Länder- und Verbändeanhörung. Auf Grund der Bundestagswahl am 24. September und der vorgeschalteten parlamentarischen Sommerpause gibt es ein straffes Zeitkorsett. Und bis nach der Wahl sich alle Gremien wieder gebildet haben und funktionsfähig sind kann es leicht Dezember werden.
Die SPD drängt derweil darauf, dass das gesamte Prozedere vor der Bundestagswahl über die Bühne geht. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass es bis zum Einstiegsdatum für die Stoffstrombilanz, dem 1. Januar 2018, keine verabschiedete Verordnung vorliegen könnte, befürchtet der SPD Agrarsprecher im Bundestag Wilhelm Priesmeier. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ruft er dazu auf frühzeitig alle Akteure in die Verhandlungen um die Stoffstrombilanzverordnung mit einzubeziehen. Damit könnte ein politisches Gerangel, so wie es bei der Düngeverordnung abgelaufen ist, vermieden werden.
Das vom Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedete Düngegesetz wird in Kürze in Kraft treten. Darin steht der Auftrag zur Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 für Betriebe ab 2,5 GV/ha und mehr als 30 ha. Alle anderen Betriebe mit mehr als 20 ha müssen diese dann ab 2023 anfertigen.