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BMEL soll Änderungen im Bodenrecht prüfen

Union und SPD zeigen sich offen zu Maßnahmen, die die Transparenz auf dem Bodenmarkt erhöhen können. Auch eine Novellierung des Grundstückverkehrsgesetzes sowie Anpassung der Grunderwerbssteuer sind denkbar.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierungskoalition zeigt sich offen gegenüber einer Anpassung von gesetzlichen Regelungen für den Bodenmarkt. Vergangene Woche erteilten Union und SPD in der Sitzung des Bundestagsernährungsausschusses dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Reihe von Prüfaufträgen. Dabei geht es um Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt, zur Novellierung des Grundstückverkehrsgesetzes sowie zur Anpassung der Grunderwerbssteuer.

Unter anderem soll das Agrarressort eine Auswertung der Eigentumsstrukturen ausgewählter Gemeinden vornehmen lassen, um deutschlandweit Daten zum Bodenmarkt anonymisiert auswerden zu können. Verbessert werden soll die statistische Erfassung von Holdingstrukturen. Dazu sollen möglicherweise in der Agrarstrukturerhebung Unternehmensverbünde mit landwirtschaftlichem Grundbesitz erfasst werden.

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Im Hinblick auf eine eventuelle Verschärfung des Grundstückverkehrsgesetzes soll das Ministerium eine Regulierung der sogenannten „Share-Deals“ prüfen. Zudem soll untersucht werden, wie der Verkauf an Nicht-Landwirte reguliert und ein Vorkaufsrecht für Junglandwirte und Existenzgründer geregelt werden könnte.

Bei der Grunderwerbssteuer soll das Ressort Vorschläge unterbreiten, „damit Share-Deals genauso behandelt werden wie der direkte Grunderwerb.“ Gemeint ist offenbar eine Absenkung der Besteuerungsgrenze von derzeit 95 % der Unternehmensanteile. Geprüft werden soll auch eine Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Flächen durch Landgesellschaften und den Wiederverkauf an Landwirte.

Eigentümerstatistik nur mit enormen Aufwand

Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, begrüßte den Prüfauftrag als „Schritt in die richtige Richtung“. Die für das erste Halbjahr 2019 zugesagten Berichte werde die Linke weiter kritisch begleiten, weil endlich gehandelt werden müsse. Die Ablehnung des Antrages ihrer Fraktion für mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt im Ausschuss nannte Tackmann „bedauerlich“.

Die Abgeordnete erinnerte an die langjährigen Forderungen ihrer Fraktion, Bodenspekulation durch landwirtschaftsfremde Investoren zu verhindern. Diese Spekulation sei eine große Bedrohung für ortsansässige Agrarbetriebe und entkoppele die Landwirtschaft vom Leben in den Dörfern. Die Linke fordert auch die Schaffung einer eigenständigen Eigentümerstatistik der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Im Bundeslandwirtschaftsministerium weist man darauf hin, dass eine solche Statistik mit erheblichem Aufwand und großen Kosten verbunden sei. Schätzungen zufolge würde es zehn Jahre dauern, bis eine solche Statistik für das ganze Bundesgebiet erstellt wäre.

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