BMEL will EU-Ökoverordnung bis Juli zum Abschluss bringen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will sich dafür einsetzen, die Verhandlungen um die neue EU-Ökoverordnung noch unter maltesischer Präsidentschaft zum Abschluss zu bringen. Es sei davon auszugehen, dass das Thema auf der Agenda des Agrarrates am 12. Juni stehen wird, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will sich dafür einsetzen, die Verhandlungen um die neue EU-Ökoverordnung noch unter maltesischer Präsidentschaft zum Abschluss zu bringen. Es sei davon auszugehen, dass das Thema auf der Agenda des Agrarrates am 12. Juni stehen wird, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit.
Die Fragen von top agrar hinsichtlich dem nun weiteren Verfahren bei der EU-Ökoverordnung beantwortet ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt:
Hält das BMEL die Verhandlungen um die Ökoverordnung jetzt für gescheitert?
BMEL: In den kommenden Wochen wird sich der weitere Fortgang in Abhängigkeit vom Engagement der Trilogpartner entscheiden. Welche Schritte die Kommission nun unternimmt, ist derzeit noch nicht absehbar. An der Unterstützung Deutschlands für eine Einigung hat es, wie Bundesminister Schmidt mehrfach betont hat, zu keinem Zeitpunkt gefehlt. Sofern sich die Trilogpartner in den kommenden Wochen um neue Kompromisse bemühen sollten, wird sich Deutschland weiterhin konstruktiv in den Prozess einbringen, damit der Gesprächsfaden nicht abreißt.
Erwartet das BMEL, dass die Ökoverordnung am 12. Juni auf der Agenda des EU-Agrarrates steht?
BMEL: Es ist davon auszugehen, dass das Thema „Revision der EU-Öko-Verordnung“ auf der Agenda des Agrarrates am 12. Juni stehen wird. Mit welcher Zielsetzung und zu welchen Fragen die Aussprache erfolgen wird, ist von der Entwicklung in den kommenden Wochen abhängig.
Wie lauten die Punkte aus dem Kompromissvorschlag, die das BMEL für nicht zustimmungsfähig hält?
BMEL: Der zuletzt von der Präsidentschaft vorgelegte Kompromisstext wies zum einen an verschiedenen Stellen noch rechtliche und technische Unstimmigkeiten sowie eine Reihe offener Fragen auf. Insbesondere die Vorschläge zur Gestaltung von Ausnahmeregelungen für Saatgut, Zuchttiere, die Geflügelfütterung oder die Gewächshausproduktion waren für Deutschland nicht zustimmungsfähig.
Setzt sich das BMEL für einen kompletten Neustart der Verhandlungen bei der EU-Ökoverordnung ein?
BMEL: Das BMEL setzt sich dafür ein, das Vorhaben unter maltesischer Präsidentschaft zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Welche Punkte muss die EU-Ökoverordnung aus Sicht des BMEL beinhalten, damit die erwünschten Anreize für Betriebe geschaffen werden, auf Ökolandbau umzustellen?
BMEL:Das Ziel der Verhandlungen ist aus Sicht des BMEL ein angemessener und verlässlicher europäischer Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau – auch als wichtiges Instrument zur Förderung des ökologischen Landbaus. Das trägt wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der Unternehmen der Biobranche sowie zum Abbau und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf nationaler und internationaler Ebene bei. Das Wachstum des Biomarktes und die Intensivierung der weltweiten Handelsverflechtungen stellen neue Herausforderungen an die Branche und erfordern gezielte Verbesserungen hinsichtlich der rechtlichen Regelungen.
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will sich dafür einsetzen, die Verhandlungen um die neue EU-Ökoverordnung noch unter maltesischer Präsidentschaft zum Abschluss zu bringen. Es sei davon auszugehen, dass das Thema auf der Agenda des Agrarrates am 12. Juni stehen wird, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit.
Die Fragen von top agrar hinsichtlich dem nun weiteren Verfahren bei der EU-Ökoverordnung beantwortet ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt:
Hält das BMEL die Verhandlungen um die Ökoverordnung jetzt für gescheitert?
BMEL: In den kommenden Wochen wird sich der weitere Fortgang in Abhängigkeit vom Engagement der Trilogpartner entscheiden. Welche Schritte die Kommission nun unternimmt, ist derzeit noch nicht absehbar. An der Unterstützung Deutschlands für eine Einigung hat es, wie Bundesminister Schmidt mehrfach betont hat, zu keinem Zeitpunkt gefehlt. Sofern sich die Trilogpartner in den kommenden Wochen um neue Kompromisse bemühen sollten, wird sich Deutschland weiterhin konstruktiv in den Prozess einbringen, damit der Gesprächsfaden nicht abreißt.
Erwartet das BMEL, dass die Ökoverordnung am 12. Juni auf der Agenda des EU-Agrarrates steht?
BMEL: Es ist davon auszugehen, dass das Thema „Revision der EU-Öko-Verordnung“ auf der Agenda des Agrarrates am 12. Juni stehen wird. Mit welcher Zielsetzung und zu welchen Fragen die Aussprache erfolgen wird, ist von der Entwicklung in den kommenden Wochen abhängig.
Wie lauten die Punkte aus dem Kompromissvorschlag, die das BMEL für nicht zustimmungsfähig hält?
BMEL: Der zuletzt von der Präsidentschaft vorgelegte Kompromisstext wies zum einen an verschiedenen Stellen noch rechtliche und technische Unstimmigkeiten sowie eine Reihe offener Fragen auf. Insbesondere die Vorschläge zur Gestaltung von Ausnahmeregelungen für Saatgut, Zuchttiere, die Geflügelfütterung oder die Gewächshausproduktion waren für Deutschland nicht zustimmungsfähig.
Setzt sich das BMEL für einen kompletten Neustart der Verhandlungen bei der EU-Ökoverordnung ein?
BMEL: Das BMEL setzt sich dafür ein, das Vorhaben unter maltesischer Präsidentschaft zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Welche Punkte muss die EU-Ökoverordnung aus Sicht des BMEL beinhalten, damit die erwünschten Anreize für Betriebe geschaffen werden, auf Ökolandbau umzustellen?
BMEL:Das Ziel der Verhandlungen ist aus Sicht des BMEL ein angemessener und verlässlicher europäischer Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau – auch als wichtiges Instrument zur Förderung des ökologischen Landbaus. Das trägt wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der Unternehmen der Biobranche sowie zum Abbau und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf nationaler und internationaler Ebene bei. Das Wachstum des Biomarktes und die Intensivierung der weltweiten Handelsverflechtungen stellen neue Herausforderungen an die Branche und erfordern gezielte Verbesserungen hinsichtlich der rechtlichen Regelungen.