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BMEL will Hofabgabeklausel prüfen

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Hofabgabeklausel will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dessen Auswirkungen zunächst prüfen. Eine Neuregelung könnte ein langwieriges politisches Unterfangen werden. Denn CDU/CSU wollen an der Hofabgabeklausel generell festhalten und die SPD diese gänzlich abschaffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Hofabgabeklausel will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dessen Auswirkungen zunächst prüfen. Eine Neuregelung könnte ein langwieriges politisches Unterfangen werden. Denn CDU/CSU wollen an der Hofabgabeklausel generell festhalten und die SPD diese gänzlich abschaffen.


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Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Hofabgabeklausel ist nun die Bundesregierung am Zug. Anders als in seiner früheren Rechtsprechung hält das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeverpflichtung nicht mehr vereinbar mit dem Grundgesetz. Es hatte dem Gesetzgeber in seinem Urteil aufgetragen, die Fälle näher zu bestimmen, bei denen die Hofabgabe unzumutbar ist. „Dies werden wir bei einer eventuellen Neuregelung berücksichtigen müssen und die konkreten Auswirkungen der Entscheidungen nun zügig prüfen“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber top agrar mit. In welche Richtung die Prüfung gehen wird, lässt das BMEL explizit offen.


Das Bundesverfassungsgericht hatte die Hofabgabeverpflichtung für unanwendbar erklärt. „Von einer Nichtigerklärung hat das Bundesverfassungsgericht abgesehen, weil der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, die Verfassungswidrigkeit zu beheben“, schreibt das BMEL. Diese Möglichkeiten werden im politischen Berlin bereits lebhaft diskutiert.


Die SPD will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzen und damit die Hofabgabeklausel komplett abschaffen. „Mit ihrem ‚Nein‘ zur Hofabgabeklausel stützen die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Position der SPD-Bundestagsfraktion, deren Ziel die vollständige Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung bleibt“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Ursula Schulte. Die SPD-Fraktion sei „fest entschlossen“, die Abschaffung auf die Agenda des Bundestages zu setzen. „Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die richtigen Weichen zu stellen“, so Schulte.


Ganz anders interpretiert allerdings der Koalitionspartner, die CDU/CSU-Fraktion, das Verfassungsgerichtsurteil. Sie will grundsätzlich an der Hofabgabeklausel als Bedingung für den Rentenbezug festhalten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit Korrekturen an der Regelung umsetzen. „Klar ist, dass wir die Hausaufgaben aus Karlsruhe Punkt für Punkt umsetzen werden, genauso klar ist aber auch, dass wir weiterhin grundsätzlich an der Hofabgabeklausel festhalten“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, der bereits die letzte Änderung der Hofabgabeklausel im Jahr 2016 mitverhandelt hatte. Er plädiert für die Schaffung einer Härtefallregelung und einer Lösung für Ehepartner innerhalb der Hofabgabeklausel. Aus Sicht von Stegemann verfolgt die Hofabgabeklausel, die im Jahr 1957 eingeführt worden ist, weiterhin „mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele“. „Das gilt sowohl im Hinblick auf das Ziel der frühzeitigen Hofübergabe an Jüngere als auch mit Blick auf die Funktion der Hofabgabeklausel für den Bodenmarkt“, sagt Stegemann.


Wie es mit der Hofabgabeklausel nun weitergehen wird, ist damit offen. Die Neuregelung wird sich vermutlich lange hinziehen. Im Bundestag beharren neben der SPD ebenfalls die Oppositionsparteien Grüne und Linke auf der vollständigen Abschaffung der Klausel. Laut der Rechtsanwältin Jutta Sieverdingbeck-Lewers von der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster, die die Kläger gegen die Hofabgabeklausel in Karlsruhe erfolgreich vertreten hatte, können nun ab sofort und bis zu einer möglichen Neuregelung der Hofabgabeklausel durch den Gesetzgeber auch die Landwirte ihre Rente bekommen, die ihren Betrieb nicht abgeben wollen oder können. Sie müssen die Rente nur beantragen. Bestehende Rentenansprüche und Rentenzahlungen werden hingegen durch die aktuellen Entscheidungen nicht berührt.

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