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BMEL will Verstöße bei Tiertransporten sanktionieren

Das Bundesagrarministerium will Temperaturüberschreitungen bei Tiertransporten als Ordnungswidrigkeit werten und mit Bußgeldern ahnden. Eine Datenbank soll Transportrouten besser überwachen.

Lesezeit: 2 Minuten

Tiertransporte im Hochsommer bei über 30 Grad sind laut EU-Transportverordnung rechtlich untersagt. Verstöße gegen diese Vorschrift sollen zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Das kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Dienstag im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK) an, die ab Morgen in Mainz stattfindet. Eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Transportverordnung wurde den Ländern bereits zur Stellungnahme vorgelegt, heißt es aus dem BMEL. Die Bundesländer, die für die Genehmigung der Transporte zuständig sind, erhielten danach die Möglichkeit, Transportbedingungen und Temperaturvorgaben konsequenter durchzusetzen.

Als Grund für die Änderung führt das Ministeriumeine eigene Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und Juli 2018 mit Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland an. Danach wurden von den insgesamt 210 Transporten 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius durchgeführt – 26 bei Temperaturen von 30 Grad Celsius oder weniger. Bei 35 der Transporte lag die maximale Temperatur am Tag der Abfertigung durch die lokale Behörde unter 30 Grad Celsius, berichtet das BMEL weiter.

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„Unsere Daten zeigen, dass gegen geltende Vorschriften verstoßen wird – bisher ohne ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Das werden wir nun ändern“, sagte Klöckner. Wenn Regeln nicht eingehalten werden und gegen das Tierwohl gehandelt werde, müsse es Strafen geben, die weh tun. Konkret bedeutet das, dass die Unternehmer künftig empfindliche Bußgelder zahlen müssten, wenn sie Tiere bei zu hohen Temperaturen verladen und transportieren. „Wir haben die klare Erwartung, dass die Bundesländer diese Möglichkeit nutzen, um die Anforderungen an den Tierschutz konsequenter als bisher durchzusetzen“, sagte Klöckner. Verfassungsrechtlich sind die Bundesländer für die Überprüfung und Genehmigung der Tiertransporte zuständig.

Bund und Länder sind außerdem dabei, gemeinsam eine Datenbank für Transportrouten beim bundeseigenen Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zu entwickeln. Darin sollen die Länder Informationen über Transportrouten teilen können etwa zu der Frage, ob es entlang einer Route ausreichend Versorgungsstationen gibt. Die Datenbank soll die Veterinäre vor Ort dabei unterstützen die Plausibilität von Transportplanungen besser bewerten zu können.

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