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BMEL wirft Rukwied "maßlose Übertreibung" vor

Das Bundeslandwirtschaftsministerium legt im Streit über das Insektenschutzprogramm mit dem Bauernverband nach. Staatssekretär Aeikens schreibt einen Brief an Präsident Rukwied.

Lesezeit: 4 Minuten

Heftig hatte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in der vergangenen Woche wegen des Insektenschutzprogramms angegangen. Er hatte als Folge davon einen Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen in Höhe von 30 Mrd. € prognostiziert. Schon auf dem Erntefest des DBV, wo Rukwied seinem Unmut gegenüber dem BMEL öffentlich Luft machte, wies Agrarministerin Julia Klöckner ihn in die Schranken. Am Wochenende legte Klöckners Staatssekretär, Dr. Hermann Onko Aeikens, noch einmal nach und wirft Rukwied in einem Brief „maßlose Übertreibung“ vor.

Der Brief im Wortlaut:

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„Sehr geehrter Herr Präsident Rukwied,

in Ihrer Eröffnungsrede zum Grummet-Fest haben Sie ausgeführt, dass die durch das Aktionsprogramm Insektenschutz zu erwartenden Einschränkungen einen Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen in Höhe von 30 Milliarden Euro hervorrufen könnten.

Sie haben diese Hochrechnung aus der Behauptung hergeleitet, nach dem Pflanzenschutz auf drei Millionen Hektar Fläche verboten werden würde und diese Flächen dadurch einen Wertverlust von 10.000 Euro pro Hektar erleiden würden. Diese Zahlen sind nahezu grotesk übertrieben.

Ich nehme an, dass Sie sich auf die vom Thünen-Institut zur Agrarstatistik 2017 ermittelten Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten beziehen. Diese Flächen ergeben zusammengenommen 2,84 Millionen Hektar. Jedoch wird es nur für einen sehr kleinen Anteil dieser Flächen zu signifikanten Einschränkungen kommen.

"Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind betroffen". - Aeikens

Dies betrifft vor allem Ackerland in FFH-Gebieten, auf dem die Anwendung von Herbiziden und noch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festzulegenden biodiversitätsschädigenden Insektiziden verboten werden soll. Das heißt, dass anders als suggeriert, nicht alle Pflanzenschutzmittel betroffen sind, sondern beispielsweise Fungizide, aber auch nicht in der Verordnung genannte Insektizide, weiter angewandt werden dürfen. Diese Fläche umfasst rund 158.000 Hektar. Ferner betroffen sind rund 1,1 Millionen Hektar Dauergrünland. Da auf Grünland Herbizide in weit geringerem Umfang und Insektizide kaum angewandt werden, sind die zu erwartenden Einschränkungen für die Bewirtschaftung dieser Flächen um ein Vielfaches geringer. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bereits jetzt landwirtschaftlich genutzte Gebiete in FFH-Gebieten bestimmten Bewirtschaftungsbeschränkungen unterliegen können, die sich aus der Art und dem Zweck der Schutzgebietseinrichtung ergeben. Welche das sind, legen die Länder in eigener Zuständigkeit fest. Die Einbeziehung dieser Flächen in das Aktionsprogramm Insektenschutz bedeutet daher nicht im Umkehrschluss, dass all diese Flächen vorher uneingeschränkt bewirtschaftet werden konnten. Außerdem sind, wie Ihnen bekannt ist, auch künftig zur Bewirtschaftung notwendige Ausnahmen vorgesehen. Ebenfalls bekannt ist Ihnen, dass um die Folgen unvermeidbarer Einschränkungen abzumildern in der GAK ein Sonderrahmenplan Insektenschutz aufgelegt werden soll, in dem alleine die Bundesmittel 50 Millionen Euro betragen werden.

"Ihre Berechnung entbehrt sowohl hinsichtlich des Flächenumfangs als auch der postulierten Wertminderung jeglicher Grundlage". - Aeikens

Es ist mir daher absolut schleierhaft, wie Sie auf die Annahme von 10.000 Euro Wertverlust pro Hektar gekommen sind. Dies gilt auch für die 738.000 Hektar Ackerland und 846.000 Hektar Dauergrünland, die in Vogelschutzgebieten aber nicht in FFH-Gebieten liegen. Für diese Flächen ist vorgesehen, dass die Länder die Möglichkeit erhalten, Herbizid- und bestimmte Insektizidanwendungen einzuschränken, allerdings nur, wenn eine besondere Bedeutung für den Insektenschutz dargelegt werden kann. Es ist aufgrund dieser Einschränkung nicht davon auszugehen, dass es zu großflächigen und weitreichenden Verboten kommen wird.

Wie Sie wissen, sind die Details zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung noch zu klären. Dazu werden auch die Verbände angehört werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Ihre Berechnung sowohl hinsichtlich des Flächenumfangs als auch der postulierten Wertminderung jeglicher Grundlage entbehrt. Über den Zweck, den Sie mit solch maßlosen Übertreibungen verfolgen, möchte ich nicht spekulieren. Jedoch will ich festhalten, dass sie einer sachlichen Diskussion alles andere als dienlich sind. Diese sollten wir jedoch auf Grundlage von Fakten führen, wenn es um die konkrete Ausgestaltung des vorgegebenen Rahmens geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Onko Aeikens“

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