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BMEL zurrt Fahrplan für das Tierwohllabel fest

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Gesetzentwurf für die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels fast fertig. Er soll bis Mitte 2019 verabschiedet sein. Die Diskussion über die Kriterien für die Labelstufen geht aber noch weiter.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Gesetzentwurf für die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels fast fertig. Er soll bis Mitte 2019 verabschiedet sein. Die Diskussion über die Kriterien für die Labelstufen geht aber noch weiter.


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Bis Ende Oktober werde das BMEL die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nach der bereits erfolgten Verbändeanhörung fertig haben, hieß es zum Ende der Woche gegenüber top agrar. Danach soll der Entwurf zu einer rund drei Monate dauernden Notifizierung nach Brüssel gehen. Mit der endgültigen Verabschiedung im Bundestag rechnet das BMEL bis Mitte 2019.


Fest steht damit, dass das staatliche Tierwohllabel freiwillig sein wird und in drei Stufen (Einstieg, Mitte, Premium) eingeteilt wird. Die Einstiegstufe der Kennzeichnung soll höher als der gesetzliche Standard liegen. Die Tierwohlkennzeichnung will das BMEL zunächst für Schweinefleisch einführen und danach auf Geflügel ausweiten. 


Anforderungen an die Einstiegstufe umstritten


Parallel zum Gesetz arbeitet das BMEL noch an der Verordnung mit den konkreten Kriterien für die drei Stufen. Sie soll ebenfalls Mitte 2019 beschlossen werden. Anders als bei den Grundpfeilern im Gesetz sind die Kriterien aber nach wie vor noch nicht festgezurrt und befinden sich noch in der Diskussion. Vor allem die Schärfe der Vorgaben für die Einstiegstufe ist umstritten. Die Landwirtschaft und die Fleischwirtschaft hoffen auf eine niedrige Einstiegstufe, damit möglichst viele Landwirte mitmachen. Verbraucherverbände und Tierschützer dringen auf ein hohes Tierwohlniveau für die Einstiegstufe, damit die Kennzeichnung die Erwartungshaltung der Verbraucher nicht enttäuscht.


BMEL sieht sich durch Gutachten bestärkt


Bestärkt sieht sich das BMEL durch ein Mitte Oktober veröffentlichtes Gutachten zur Tierwohlkennzeichnung von der Universität Göttingen. Darin hatten die beiden Autoren Prof. Achim Spiller und Dr. Anke Zühlsdorf für ein freiwilliges und dreistufiges staatliches Tierwohllabel votiert. Die im Gutachten zudem empfohlenen Details für die Ausgestaltung der Tierwohlkennzeichnung wolle das BMEL nun auswerten, hieß es weiter. In der bereits lange andauernden Diskussion um eine Tierwohlkennzeichnung in Deutschland hat insbesondere der Aspekt freiwillig oder verpflichtend im Mittelpunkt gestanden.


 

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