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BMELV prüft Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen

Das Bundesagrarministerium denkt über ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen nach, um so den Flächenverbrauch zu begrenzen. Der Bauernverband begrüßte diesen Entschluß. Der bisher erarbeitete Maßnahmenkatalog enthalte wichtige Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesagrarministerium denkt über ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen nach, um so den Flächenverbrauch zu begrenzen. Der Bauernverband begrüßte diesen Entschluß. Der bisher erarbeitete Maßnahmenkatalog enthalte wichtige Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Der Berufsstand erwarte jedoch mehr von der Politik als laufende Gesetzgebungsverfahren wie die Novelle des Baugesetzbuches und die Kompensationsverordnung zu nutzen. Dies sei zwar wichtig, werde aber nicht ausreichen, um eine Trendwende beim Flächenverbrauch zu erreichen.


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Decker enttäuscht


Im parlamentarischen Verfahren zum Baugesetzbuch sei die Schärfung der Vorgaben zur Innenentwicklung von Ortschaften erforderlich, erklärte dazu der DBV-Umweltbeauftragte Friedhelm Decker. Die Kommunen sollten dazu verpflichtet werden, zunächst ihre innerörtlichen Potenziale für weitere Bautätigkeiten auszunutzen, bevor neue Baugebiete auf der „Grünen Wiese“ geplant würden.



Der Entwurf der Kompensationsverordnung bleibe bisher weit hinter den Erwartungen der Landwirtschaft zurück, zeigte sich Decker enttäuscht. Insbesondere innovative Kompensationsmaßnahmen, wie produktionsintegrierte Maßnahmen etwa in Form von Blühstreifen, dürfen nicht als Kompensation zweiter Klasse angesehen werden. Vor allem aber werde das in der Kompensationsverordnung vorgesehene Biotopwertverfahren nicht zu flächenschonenden Kompensationsmaßnahmen führen, sondern vielleicht sogar das Gegenteil zur Folge haben.


Decker erinnerte daran, dass die Entsiegelung ehemalig genutzter Flächen stets der beste Ausgleich für die Versiegelung eines Ackers sei. Diesen Sachzusammenhang sehe er bisher aber nicht ausreichend in der Kompensationsverordnung berücksichtigt.


Netzbetreiber sollen Flächen entsiegeln


Für den anstehenden Netzausbau sind nach Deckers Einschätzung die Netzbetreiber gefordert, die Entsiegelung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung jetzt tatsächlich voranzubringen. Fest stehe, dass der Eingriff in das Landschaftsbild durch Leitungstrassen nicht ausgleichbar sei und daher Ersatzgeld gezahlt werden müsse. Das Ersatzgeld umfasse nach Schätzung des DBV zwischen 500 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro und solle vorrangig für die Entsiegelung von Flächen genutzt werden.


Ausgeschlossen werden müsse der Aufkauf von Flächen mit diesem Ersatzgeld. Der Bauernverband fordere daher eine Selbstverpflichtung der Netzbetreiber, Ersatzgelder in die Entsiegelung zu lenken. Auf diese Weise würde die Akzeptanz des Netzausbaus erhöht und der Flächenverbrauch spürbar gesenkt. (ad)

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