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BMU will steigende Ökoregeln bei der GAP erreichen

Umweltministerin Schulze überholt Agrarministerin Klöckner mit konkreten Ökoanforderungen für Agrarzahlungen. Dazu zählen wachsende Eco-Schemes Anteile bis 2027 und 5% nichtproduktive Fläche für alle.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am Mittwoch konkrete Vorschläge für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland vorgelegt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht die Verhandlungen über die GAP in Brüssel im Trilog ausreichend weit genug, um in Deutschland mit der Umsetzung zu beginnen, sagte sie beim BMU-Agrarkongress heute in Berlin. Dabei stichelte sie auch gegen ihre für die Agrarpolitik zuständige Kabinettskollegin Julia Klöckner. „Aus dem BMEL hören wir im Moment eine Menge Fragen aber sonst nichts. Diese Lücke wollen wir heute schließen“, sagte sie.

Anfangs 30 % Eco-Schemes mit wachsendem Anteil bis 2027

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Kern des BMU-Vorschlages sind die Ökoregeln, Eco-Schemes, die es als neues Element neben der Basisprämie künftig geben soll. Das BMU fordert zunächst 30 % der Direktzahlungsmittel für die Eco-Schemes zu verwenden und den Anteil sukzessiv zu steigern. Dafür schlägt das BMU zehn Maßnahmen vor, aus denen Betriebe wählen können. Dazu gehören u. a. die Bereitstellung von Flächen mit besonderem Wert für die Artenvielfalt (z. B. Brachen oder Landschaftselemente wie Hecken oder Raine), die Reduktion von Nährstoffüberschüssen, der Verzicht bzw. die Halbierung des Pestizideinsatzes, eine vielfältige Fruchtfolge oder verschiedene Maßnahmen für eine umwelt- und tiergerechte Grünlandnutzung. Eine mehrjährige Teilnahme an den Maßnahmen will das BMU höher honorieren.

Mindestens 10 % Umschichtung in die 2. Säule

Zusätzlich will das BMU eine höhere Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die 2. Säule zu den Agrarumweltmaßnahmen transferieren. Diese sei „essenziell“, heißt es in dem Vorschlag. Allein um den Status quo zu halten, wären 10 % der Direktzahlungen erforderlich, schreibt das BMU. Das würde jedoch nicht ausreichen, um die bestehenden Bedarfe zu decken. Besonders deutlich werde dies, wenn auch der politisch beschlossene Ausbau des Ökolandbaus weiterhin über die 2. Säule finanziert werden soll.

5 % nichtproduktive Fläche für alle Betriebe

Bei den Anforderungen für die Basisprämie, die für alle Empfänger und Empfängerinnen von Direktzahlungen gelten sollen (Konditionalität), fordert das BMU einen Mindestanteil an nicht produktiven Flächen im Umfang von 5 % der Acker- und Dauerkulturfläche. Zusammen mit den Eco-Schemes und den Agrarumweltmaßnahmen soll dann ein Anteil von mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche für die Artenvielfalt erreicht werden, so wie es in der EU-Biodiversitätsstrategie festgelegt ist. Das Erhaltungsgebot für Dauergrünland will das BMU als Grundanforderung für alle fortsetzen und um eine Stichtagsregelung ergänzen.

Umstellung soll langfristig Vorteile bringen

Das BMU gibt in seinem 21-seitigen Papier zu, dass dies eine große Umstellung für die Landwirtschaft vom jetzigen Agrarzahlungssystem bedeuten wird. „Das wird perspektivisch für die landwirtschaftlichen Betriebe auch wirtschaftlich mehr Vor- als Nachteile mit sich bringen, auch wenn damit zunächst Umverteilungseffekte verbunden sein werden“, heißt es dort. Umweltministerin Schulze bezeichnete den Plan als "ehrgeiziges, aber notwendiges Programm". Wenn das nicht umgesetzt würde, würden die ordnungsrechtlichen Spielräume für Landwirte etwa beim Düngungsrecht immer kleiner. Der Umbau der Agrarzahlungen verzerre nicht den Wettbewerb, sondern ermögliche den Landwirten wieder Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit, sagte Schulze.

Klöckner drängt auf Einigung vor der Bundestagswahl

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte zu Wochenbeginn die Länder aufgefordert, noch im Februar über konkrete Punkte für die Umsetzung der GAP in Deutschland zu beraten. Dafür hatte Klöckner den Länderagrarministern einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt. Bis zur letzten Bundestagssitzung vor der Bundestagswahl im Juli müsste die Rechtssetzung in Deutschland fertig sein, damit Deutschland der EU pünktlich zum Jahreswechsel 2022 seinen Strategieplan zur Genehmigung schicken könne.

Länder pochen auf ihre Mitbestimmungsrechte

Derweil bremsen die Länder Klöckners Tempo. Der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz der Länder, der sächsische Agrarminister Wolfram Günther (Grüne), sagte, die Länder könnten vor einem endgültigen Trilog-Beschluss auf EU-Ebene nicht abschließend über die Konditionen für die GAP in Deutschland entscheiden. Bei der nächsten Konferenz der Agrarminister von Bund und Ländern Anfang Februar will er nur über den Zeitplan für die GAP-Rechtssetzung in Deutschland beraten und festlegen, wieviel Einfluss auch die Umweltminister auf die Ausgestaltung bekommen sollen. Sobald die Trilog-Übereinkunft von EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission im Frühling vorliege, könne es aber schnell gehen, sagte Günther zu Beginn der Woche in einem Pressegespräch. Ohne die Länder kann Klöckner bei der GAP national wenig ausrichten, da es die Verwaltungen der Länder sind, die für die Auszahlung der Agrarzahlungen in Deutschland zuständig sind.

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