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Bodenmarkt: Mit share deals lässt sich weiter Grunderwerbsteuer sparen

Bund und Länder erschweren Anteilskäufe kaum. Statt 95% der Anteile dürfen Investoren nach der Gesetzesnovelle maximal 90% eines Unternehmens erwerben, bevor Grunderwerbsteuer anfällt.

Lesezeit: 2 Minuten

Außerlandwirtschaftliche Investoren erwerben häufig Land über share deals. Dabei erwerben sie das Land nicht direkt, sondern kaufen Anteile von Gesellschaften, die Land besitzen. Für außerlandwirtschaftliche Investoren hat das zum einen den Vorteil, dass sie das Grundstückverkehrsgesetz umgehen. Sie müssen nicht nachweisen, dass sie Landwirte sind. Außerdem bezahlen sie bislang keine Grunderwerbsteuer, wenn sie in fünf Jahren nicht mehr als 95 % des Unternehmens kaufen.

Am Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, womit die Grenze vom 1. Juli 2021 an von 95 % auf 90 % gesenkt wird. Das ist für die Landwirte nach den vollmundigen Bekundungen , den Bodenmarkt für die Landwirte fairer zu machen, schlicht enttäuschend. Der Agrarausschuss des Bundesrates und zuvor der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies hatten sich ohne Erfolg für eine Senkung der Auslöseschwelle auf 75 % eingesetzt. Auch eine Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer bei Vorkaufsrechtsausübung der Landgesellschaften wurde wieder nicht umgesetzt.

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Der Bundesrat verabschiedete auch einen neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die so genannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

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