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BÖLW: Berlin soll Zulassung von Roundup-Ready-Soja verhindern

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die positive Bewertung der Roundup-Ready-Sojabohne MON40-3-2 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Verband fordert von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, sich klar gegen die Zulassung der Pflanze zum Anbau in der EU auszusprechen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die positive Bewertung der Roundup-Ready-Sojabohne MON40-3-2 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Verband fordert von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, sich klar gegen die Zulassung der Pflanze zum Anbau in der EU auszusprechen.


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„Dass möglicherweise demnächst Monsantos Roundup-Soja auf unseren Äckern wachsen darf, obwohl die Sicherheitsprüfung nach wie vor mangelhaft ist, ist ein Skandal“, erklärte der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein am Dienstag vergangener Woche in Berlin. Aigner müsse sich dafür einsetzen, die Zulassung in Brüssel zu verhindern. Die EFSA habe die Auswirkungen des Roundup-Wirkstoffes Glyphosat nicht geprüft, obwohl das Herbizid beim Anbau der Pflanzen massiv zum Einsatz komme.


Ferner sei nur die genveränderte Pflanze selbst untersucht worden, nicht aber im Zusammenspiel mit Glyphosat. Damit werde genau das nicht geprüft, was hinterher auf dem Feld passiere.


„Erfahrungen amerikanischer Landwirte zeigen, dass Unkräuter, die immer wieder mit Roundup bekämpft werden, zunehmend unempfindlich gegen das Herbizid werden“, so Prinz Löwenstein. Das führe zu einem ständig steigenden Einsatz an Ackergiften. Ferner zeigt sich der BÖLW-Vorsitzende enttäuscht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er erinnerte an die Einreichung einer Petition für einen Zulassungsstopp von transgenen Pflanzen mit mehr als 100 000 Unterschriften vor gut einem Jahr. Prinz Löwenstein: „Wenn es nun zu Zulassungen kommt, ohne dass sich der Petitionsausschuss nach all den Monaten abschließend mit unserer Petition befasst hätte, wäre das ein Armutszeugnis für das Petitionsverfahren als Instrument der Bürgerbeteiligung.“ (AgE)


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