Landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg sind kurzfristig mit neuen Förderbedingungen für Blüh- und Ackerrandstreifen ab 2023 konfrontiert. Der Ärger darüber im Landesbauernverband (LBV) ist groß, weil die Herbstaussaat vielfach fertig und Blühflächen und Ackerrandstreifen für 2023 entsprechend angelegt und geplant sind. Der LBV spricht von einer Reduzierung der Zuschüsse um mehr als 40 %. „Das Umweltministerium steigt einseitig aus einer Vereinbarung aus und organisiert inmitten eines laufenden Förderzeitraumes einen Vertragsbruch von Amts wegen“, sagte der Präsident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff.
Konkret geht es um einjährige und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen, auf denen zwischen Aussaat und Ernte keine Bearbeitungs- und Pflegemaßnahmen erfolgen dürfen. Alle drei Maßnahmen wurden bisher vom Land Brandenburg über die Bund-Länder-Förderung Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit jeweils 700 € pro Hektar unterstützt. Die Landesrichtlinie „zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau“ sicherte teilnehmenden Betrieben das Geld eigentlich noch bis 31.12.2024 zu.
Förderung für einjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen gekürzt
Nun soll die Landesförderung für die einjährigen Blühstreifen zum Jahresende ganz auslaufen. Für die Ackerrandstreifen wird sie auf 390 € pro Hektar herab gesetzt. Lediglich die mehrjährigen Blühstreifen bleiben mit 700 € pro Hektar vergütet, bestätigte das Brandenburger Landwirtschaftsministerium in dieser Woche. Landwirte, die seit 2021 einjährige Blühstreifen angelegt haben, könnten auf die Förderung mehrjähriger Blühstreifen mit 700 € pro Hektar bis 2025 umsteigen, teilte das Ministerium mit. Zudem werde es die Verwendungsmöglichkeit der bereits für 2023 erworbenen Blühmischungen prüfen, so das Agrarministerium aus Potsdam weiter.
Als Grund für die vorzeitigen Kürzungen gibt das Ministerium unzulässige Doppelförderungen über die neue EU-Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an, die zum 1. Januar 2023 startet. Dort ist die Förderung von einjährigen Blühstreifen in den Ökoreglungen in der Ersten Säule vorgesehen, die mit 150 € pro Hektar dotiert sind. Sollten Betriebe die Blühstreifen auf stillgelegten Flächen anlegen, die über 4 % der Ackerfläche hinaus gehen, können sie ab 2023 mit weiteren Fördersätzen von bis zu 1.300 € pro Hektar rechnen. Bei den Ackerrandstreifen gibt das Land als Grund für die Fördergeldkürzung an, dass der Bund die Höchstsätze für die Finanzierung angepasst habe.
Laut dem Landesbauernverband gehörten die drei betroffenen Maßnahmen zu den wenigen für Landwirte attraktiven Agrarumweltmaßnahmen in Brandenburg. Bis Sommer 2022 förderte das Land 1.500 Hektar einjährige und mehr als 4.000 Hektar mehrjährige Blühstreifen sowie fast 5.000 Hektar Ackerrandstreifen, gibt das Landwirtschaftsministerium an. Von den nun vollzogenen Änderungen wären damit also 6.500 Hektar in Brandenburg betroffen.
Bauernverband hofft noch auf Änderungen
Der Landesbauernverband hofft, dass es zumindest für 2023 noch Bewegung bei der Landesregierung für die Vergütung gibt. „Der Krieg in Europa fordert von uns aktuell einen Spagat zwischen Ertragssicherung und dem Schutz unserer Umwelt“, sagte Landesbauernpräsident Wendorff. Deshalb fordere er für seine Bauern nachdrücklich eine Korrektur der geplanten Änderungen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) hatte diese Woche bei einer Kick-off Veranstaltung zum Start der neuen EU-Förderperiode den Agrarbetrieben auch künftig die Unterstützung des Landes zugsichert. „In diesen schwierigen Zeiten steht auch die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise, die Klimaveränderungen und das Artensterben erfordern eine nachhaltigere und resilientere Agrar- und Ernährungswirtschaft“, sagte er. Er gehe davon aus, dass die neuen Ökoregelungen aus der GAP durch die bundeseinheitliche Höhe der flächenbezogenen Direktzahlungen gute Anreize für Brandenburger Betriebe bieten, diese Maßnahmen ausgiebig zu nutzen.
Enttäuschung über Änderungen auch in anderen Ländern
Brandenburg ist nicht das einzige Bundesland, in dem sich aktuell Landwirte bei der Vergütung von Agrarumweltmaßnahmen hintergangen fühlen. Auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatte es zuletzt kurzfristig Änderungen bei den Förderungen gegeben. Dort betraf es die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der Zweiten Säule. Für diese setzten die Länder nachträglich die förderfähigen Hektargrenzen je Betrieb für einige Maßnahmen, darunter auch Blühstreifen, herab. Grund war hier die hohe Nachfrage der Bauern, für die die eingestellten Fördergelder in den Ländern nicht reichten.