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EU-Agrarreform

Brandenburg fordert „anspruchsvolle“ Eco-Schemes

Brandenburg plädiert dafür, bei der Agrarreform Fruchtfolgendiversifizierung und Landschaftsstrukturelemente zu fördern. Für die Eco-Schemes fordert das grüne Agrarministerium mindestens 30%.

Lesezeit: 5 Minuten

Brandenburgs Agrarstaatssekretärin Silvia Bender drängt auf eine „wirkungs- und anspruchsvolle“ Ausgestaltung der neu zu schaffenden Eco-Schemes. Wie die Grünen-Politikerin im Interview mit Agra-Europe feststellt, könnte so immerhin die Grundidee der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch „in die richtige Richtung“ gelenkt werden. Grundsätzlich sei das neue Instrument geeignet, „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ bereitzustellen, betont Bender. Wichtig sei es jetzt allerdings, „genau hinzuschauen“, welche Maßnahmen für die auch als Ökoregelung bezeichneten Eco-Schemes hinterlegt werden sollten. Vorhaben wie die von der EU-Kommission vorgeschlagene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder der Ausbau der Präzisionslandwirtschaft sind nach Ansicht der Staatssekretärin keine angemessenen Instrumente zur Erreichung der Ziele des Green Deal. Für ihr Bundesland Brandenburg seien vielmehr Maßnahmen, die Strukturelemente in der Agrarlandschaft stärkten, zu bevorzugen. Als Beispiele nennt die ehemalige Abteilungsleiterin für Umwelt, Ernährung, Energie und Forsten in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz beim Bundesrat in Berlin Blüh- und überjährige Grasstreifen. Auch vielfältige Fruchtfolgen inklusive Leguminosen würden einen Beitrag zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes - wie von der EU-Kommission mit der Farm-to-Fork-Strategie geplant - leisten. Zugleich gibt die Staatssekretärin zu bedenken, dass dies auch ein Beitrag zur Risikostreuung der Höfe in Brandenburg sei, die bereits das dritte Jahr unter Dürrefolgen gelitten hätten.

Mit mindestens 30% Eco-Schemes starten

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In Hinblick auf den Mindestanteil der Ökoregelungen in der Ersten Säule fordert Bender, mit wenigstens 30 % zu Beginn der kommenden Förderperiode einzusteigen und diesen Anteil dann schrittweise zu steigern. Wichtig sei auch, dass kein Landwirt, der das neue Instrument auf seinem Betrieb anwenden wolle, zurückgewiesen werden müsse, sollten die Eco-Schemes stärker als geplant nachgefragt werden. Lobend hebt die Agrarstaatssekretärin in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) für eine Gemeinwohlprämie hervor. Dieser könnte über die Eco-Schemes Anwendung finden und würde bei entsprechender Ausgestaltung über das Punktesystem den Landwirten die Möglichkeit geben, mit Umweltleistungen Geld zu verdienen. Zudem würde ein solches Punktesystem für bestimmte Umweltleistungen der Bauern dafür sorgen, dass die EU-Agrargelder deutlich besser vor der Gesellschaft zu rechtfertigen seien. Bender bedauert allerdings, dass hierzu beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach wie vor „große Vorbehalte“ bestünden. Dies führe dazu, dass man noch nicht hinreichend vorangekommen sei. „Leider sind wir hier immer noch am Anfang der Diskussion“, beklagt die Grünen-Politikerin.

Wirkungsvollere Maßnahmen gegen Artensterben nötig

Unter dem Strich lässt die Staatssekretärin an den GAP-Beschlüssen des EU-Agrarrats sowie des Europaparlaments kein gutes Haar. Ihrer Auffassung nach braucht es deutlich wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung des Artensterbens. Wissenschaftliche Untersuchungen forderten mindestens 10 % Biotop- und Brachflächen, um den fortschreitenden Biodiversitätsrückgang aufzuhalten, unterstreicht Bender. Diese müssten über Konditionalität, Eco-Schemes und Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden. Hier seien insbesondere die Beschlüsse des Agrarrats unzureichend, moniert die Staatssekretärin. Dieser habe unter anderem vereinbart, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes von Flächen“ (GLÖZ 9) wählen können sollen. In einer ersten Option sollten 3 % der Ackerfläche ausschließlich für nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden. Alternativ dazu solle laut der zweiten Option ein Anteil von mindestens 5 % für nicht-produktive Flächen und Elemente gewählt werden dürfen, wobei hierzu auch der Anbau von Zwischenfrüchten zählen solle.

Lob für Timmermans

Besonders scharf kritisiert Bender, dass sich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 25 % der Anbaufläche bis 2030 nicht in den GAP-Beschlüssen wiederfänden. Die Staatssekretärin begrüßt daher die Ankündigung des geschäftsführenden Vizepräsidenten der EU-Kommission und hauptverantwortlichen Kommissars für den Green Deal, Frans Timmermans, im Trilog mit Parlament und Rat hier noch nachlegen zu wollen. Hier sieht Bender aber die Zeit davonrinnen: Vom administrativen Standpunkt her gesehen müsse es bis spätestens Februar 2021 eine Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und dem Europäischen Parlament geben. Bender begründet dies damit, dass bis spätestens 1. Januar 2022 die Mitgliedstaaten ihren jeweiligen GAP Strategieplan zur Genehmigung bei der Kommission einreichen müssten. Die Bundesregierung habe bereits mit der Erarbeitung des deutschen Strategieplans begonnen, und die Bundesländer leisteten insbesondere für die Zweite Säule ihren Beitrag.

Kappung „vertretbar“

Auf eine mögliche Obergrenze für die Direktzahlungen angesprochen, erklärt Bender, dass für Brandenburg eine Kappung, die die Kosten für Arbeitskräfte anrechne, „vertretbar“ sei. Die dadurch anfallenden Mittel müssten allerdings in die Zweite Säule verschoben und für eine umweltschonendere Landwirtschaft genutzt werden können. Die Potsdamer Staatssekretärin weist darauf hin, dass Brandenburg durch die gegenwärtige Regelung der Ersten Hektare jährlich rund 18 Mio Euro an die westdeutsche Landwirtschaft verliere. Von daher müsste geprüft werden, welches Instrument für das Bundesland sinnvoll sei, um sich möglichst viel Geld für die Ökologisierung der Landwirtschaft zu sichern.

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