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Brandenburg für bundesweites Wolfmanagement

Brandenburg wird im Bundesrat gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf einbringen. Als Bundesland mit der höchsten Anzahl an Wölfen, dränge Brandenburg seit langem darauf, bundesweit bessere Regelungen für den Umgang...

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburg wird im Bundesrat gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf einbringen. Als Bundesland mit der höchsten Anzahl an Wölfen, dränge Brandenburg seit langem darauf, bundesweit bessere Regelungen für den Umgang mit der streng geschützten Tierart  zu schaffen.

 

 „Die Bundesratsentschließung soll zu einem praktikablen, bundesweiten Wolfmanagement nach europäischem Recht führen, das die Bewertung und Beobachtung der Wolfspopulation, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungsregeln einschließt. Dies sind auch die zentralen Säulen Wolfsmanagements in Brandenburg. Die Bundesratsinitiative  ist  eine Stärkung für unser Brandenburger Wolfsmanagement.“, so Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger:

 

So soll der Paragraph 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes an den Artikel 16 der europäischen FFH-Richtlinie angepasst werden. Aufgrund von unterschiedlichen Übersetzungen des Begriffs „serious damage“ aus dem Originaltext der FFH-Richtlinie ergeben sich Unsicherheiten bei der Interpretation, unter welchen engen Voraussetzungen die Entnahme – in diesem Kontext eines Wolfs - nach Anhang IV der FFH-Richtlinie erlaubt ist.

 

 „Der Bund bleibt und ist in der Pflicht, für mehr Klarheit zur sorgen. Der Druck ist nach wie groß, während die Handlungsspielräume klein und für die Verantwortlichen letztlich mit vielen Fragezeichen verbunden sind", so der Minister weiter.

  

Erhaltungszustand der Wolfspopulation jährlich prüfen


 

Ein gemeinsames Monitoring und Management mit Polen wird ebenso für erforderlich gehalten wie die von Brandenburg geforderte Festlegung und Überprüfung des günstigen Erhaltungszustands der Art im jährlichen Turnus. Eine Beurteilung des Erhaltungszustands des Wolfs alle sechs Jahre (FFH-Berichtszeitraum) ist angesichts der dynamischen Populationsentwicklung nicht ausreichend.


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Zukünftig soll der Bund den Erhaltungszustand der Wolfspopulation nach wissenschaftlichen Kriterien jährlich überprüfen. Ein bundesweites Herdenschutzzentrum wird für sinnvoll erachtet. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder, insbesondere Frankreichs, sind zu berücksichtigen.

 

 

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