Brandenburg betritt mit der Erarbeitung einer Wolfsverordnung zum Umgang mit Problemwölfen bundesweit Neuland. Das Umweltministerium hat heute in Potsdam einen ersten Entwurf präsentiert. Ein Drittel aller Wölfe in Deutschland lebt in Brandenburg.
Der heute vor Verbandsvertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd vorgestellte erste Entwurf einer Brandenburger Wolfsverordnung soll sicherstellen, dass zukünftig die Verwaltungen auf der Ebene der Kommunen, der Kreise und des Landes rechtssicher und schnell auf kritische Situationen mit der streng geschützten Tierart Wolf reagieren können, heißt es beim Brandenburger Umweltministerium. „Mit der Überarbeitung des Brandenburger Wolfmanagementplans haben wir uns vorgenommen, auch eine Wolfsverordnung zur Entnahme von Problemwölfen vorzulegen. Weil Brandenburg hiermit bundesweit Vorreiter ist und weil hier unterschiedliche Interessenlagen aufeinanderstoßen, legen wir großen Wert darauf, unsere hauptsächlich beim Thema Wolf betroffenen Umwelt- und Landnutzerverbände frühzeitig zu beteiligen und ihre Sichtweise und ihre Erfahrungen in den Erarbeitungsprozess einfließen zu lassen“, sagte Brandenburgs Umwelt- und Agrarminister Jörg Vogelsänger.
Verordnung soll kein Freibrief für Jagd auf Wölfe sein
Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigten, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssten, wann aus einem Wolf ein Problemwolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann. Die Definition von Wölfen mit für Menschen problematischem Verhalten, wie Problemwölfe in amtlichen Texten umschrieben werden, das Handeln der Behörden und die möglichen Handlungsansätze sind in dem Verordnungsentwurf aus Sicht der Naturschutzverwaltung des Landes entwickelt worden. „Es geht nicht um eine Jagd auf Wölfe“, schränkte Vogelsänger die Zielsetzung der Landesregierung ein. Es gebe jedoch Handlungsdruck, damit die Übergriffe von Wöfen auf Weidetiere nicht weiter zunehmen und das Tier erhebliche Schäden im Land verursacht, erläuterte der Minister.
Verbände können einen Monat lang Stellungnahmen einbringen
Die Verbände haben nun einen Monat Zeit, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Danach soll es noch einmal eine Phase einer umfangreichen Prüfung geben, ehe die Verordnung in Kraft treten soll. Bis dahin sind weiter die Landkreise für Ausnahmegenehmigungen nach dem Artenschutzrecht zuständig. Derzeit sind bei Auftreten von Problemwölfen die Landkreise zuständig. Sie müssen Einzelfallentscheidungen nach einem aufwendigen Verfahren treffen. Mit der Verordnung soll dies laut dem Umweltministerium vereinfacht werden, so dass schneller gehandelt werden kann, ohne ein bürokratisches Hin und Her zu verursachen.
Handlungsdruck in Brandenburg besonders hoch
Die Wölfe, die keine natürlichen Feinde haben, sind eine nach europäischem und deutschem Recht streng geschützte Tierart. Seit der Rückkehr der Wölfe um die Jahrtausendwende nach Brandenburg steigt deren Zahl kontinuierlich an. Inzwischen leben 21 Rudel und zwei Paare in Brandenburg, ungefähr ein Drittel aller Wölfe in Deutschland. Deutschlandweit sind derzeit 61 Rudel bekannt.