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Brandenburg zahlt Prämie für Existenzgründer in der Landwirtschaft

In Brandenburg gibt es ab 2023 eine Prämie für Existenzgründungen in der Landwirtschaft. Sie soll den Zugang zu Boden und Kapital für Neueinsteiger erleichtern.

Lesezeit: 4 Minuten

Brandenburg führt mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 eine neue Unterstützung für Existenzgründungen in der Landwirtschaft ein. „Neu ist eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus Berlin oder Brandenburg von 75.000 €“, bestätigt das zuständige Agrarministerium aus Potsdam gegenüber top agrar.

Die Existenzgründungsunterstützung soll im Laufe des Jahres 2023 eingeführt werden. Der konkrete Termin für den Beginn des Antragsverfahrens werde rechtzeitig bekanntgegeben, heißt es aus dem Ministerium.

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Die EU-Kommission hatte am Montag den nationalen Strategieplan Deutschlands für die Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) abgesegnet. Damit können die Bundesländer mit ihren Agrarförderprogrammen für die Zeit von 2023 bis 2027 starten.

Kein Rechtsanspruch auf Prämie

Grundvoraussetzung für die Existenzgründungsprämie ist, dass das landwirtschaftliche Unternehmen von einem Junglandwirt oder einer Junglandwirtin aus den Ländern Berlin oder Brandenburg geführt wird. Alle weiteren Details würden in der noch in der Erarbeitung befindlichen Richtlinie dargestellt. Nach bisheriger Rechtslage könnten die Zuschüsse aus dieser Richtlinie auch für Flächenkäufe verausgabt werden, so das Landwirtschaftsministerium weiter.

In der Förderperiode von 2023 bis 2027 stehen für die Existenzgründungsunterstützung im Land Brandenburg insgesamt 7,5 Mio. € zur Verfügung. Da es sich hierbei um eine Förderung im Rahmen des ELER handelt, bestehe allerdings kein genereller Rechtsanspruch der Antragstellenden auf eine Auszahlung, schränkt das Landwirtschaftsministerium ein. Angaben mit welchem Antragsumfang es für die Existenzgründungsprämie rechnet, will das Landwirtschaftsministerium nicht machen. Da die Unterstützung von Existenzgründungen erstmalig für Brandenburg aufgelegt wird, lägen dazu noch keine Erfahrungswerte vor, heißt es.

Vogel will damit den Flächenzugang erleichtern

„Der Zugang zu Boden ist für Junglandwirtinnen und Junglandwirte seit Jahren eines der drängendsten Themen. Wir möchten den Flächenzugang bestmöglich unterstützen – auch um die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln nachhaltig zu sichern“, sagte der Landwirtschaftsminister von Brandenburg, Axel Vogel (Grüne) gegenüber top agrar. Er betont weiter, dass die Zuschüsse auch für Flächenkäufe verausgabt werden können. „Das hilft nicht nur den Junglandwirtinnen und Junglandwirte, sondern auch den ländlichen Strukturen und nicht zuletzt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen regionale und frische Brandenburger Produkte geboten werden können“, sagte er.

Vergangene Woche hatte sich die Ampel-Koalition im Bund nach längerer Verhandlungspause auf einen Stopp der Privatisierung der BVVG-Flächen in Ostdeutschland geeinigt. Ein Großteil der übrigen 91.000 ha soll jetzt an "ökologisch und nachhaltig wirtschaftende" Betriebe verpachtet werden.

Die Existenzgründungsunterstützung verankert Brandenburg für die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 in der 2. Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Dabei handelt es sich um eine unternehmensgebundene Pauschale in Höhe von 75.000 € je Antragstellerin und Antragsteller.

Bewegung für Existenzgründungen in den Bundesländern

Der Einstieg in die Landwirtschaft ist vor allem für Existenzgründungen, die keine familiäre Hofübergabe im Rücken haben, schwierig. Die Bundesländer haben die bereits in der vorherigen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) bestehende Möglichkeit, auch Existenzgründungen in der Landwirtschaft zu fördern, bisher unterschiedlich genutzt. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits in der ablaufenden Förderperiode eine Existenzgründungsprämie eingeführt.

Ab 2023 haben neben Brandenburg auch Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen eine Einführung angekündigt. Unterschiedlich ist je nach Bundesland, ob nur reine Existenzgründungen oder auch die familiäre Hofübernahme gefördert werden sollen.

Überlegungen eine Existenzgründerprämie aufzusetzen, gibt es auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die beiden neuen Landesregierungen haben in ihren Koalitionsverträgen versprochen „Neueinsteigerinnen und -einsteiger in die Landwirtschaft zu unterstützen“. In Niedersachsen ist explizit von einem „Existenzgründungsprogramm für die Landwirtschaft“ die Rede.

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