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Bodenmarkt: Brandenburg will Agrarstrukturgesetz gegen Widerstände durchsetzen

Brandenburgs Landwirtschaftsminister verweist auf gravierende Fehlentwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Die Diskussionen mit dem Landesbauernverband empfindet er als schwierig.

Lesezeit: 4 Minuten

Den Handlungsbedarf auf dem Bodenmarkt bekräftigt Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel. „Entweder wir schaffen es, das landwirtschaftliche Bodenmarktrecht auf neue Füße zu stellen und an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen oder es hat sich erledigt und auf dem Bodenmarkt ist Kapitalismus pur angesagt“, sagt der Grünen-Politiker im Interview mit Agra Europe.

Für ihn steht außer Frage, dass ein Agrarstrukturgesetz im Interesse der Landwirte liegt. Es gebe sehr gute Gründe, Vorkehrungen zu treffen, die als Preisbremse auf dem Bodenmarkt wirken. "Wir kennen genügend Beispiele, die nach dem gleichen Muster verlaufen: Umwandlung einer Genossenschaft in eine GmbH, anschließend Verkauf der GmbH-Anteile zu exorbitanten Preisen. Da kann kein normaler Landwirt mithalten. Die Agrarstruktur läuft aus dem Ruder, weil Konglomerate entstehen, die nicht mehr zu durchschauen sind und bestehenden Betrieben das Wasser abgraben", sagte er im Gespräch.

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Andere fühlen sich um die Früchte ihrer Arbeit betrogen

"Wir verzeichnen seit 2007 eine Vervierfachung der Preise für landwirtschaftliche Böden. Wer will, kann auch künftig Flächen verkaufen und bis zu einem gewissen Maß von den Preissteigerungen profitieren", sagt der Politiker in Richtung der verärgerten Unternehmenslenker, die ihren Betrieb nach der Aufbauarbeit der letzten Jahrzehnte gewinnbringend abgeben wollen.

Da können wir doch nicht nur zuschauen! - Vogel

"Fraglich ist allerdings, ob man wirklich eine Realverzinsung von 20 % im Jahr braucht, um seine Altersversorgung zu sichern. Ich glaube das nicht."

Was will der Bauernverband?

Vogel räumt schwierige Diskussionen mit dem Landesbauernverband ein, setzt aber letztlich auf dessen Unterstützung. Politisch sei das Agrarstrukturgesetz kein Selbstläufer. "Ich stehe dazu, auch wenn es nicht einfach war. Ein Grund ist, dass sich die Position der Landwirtschaftsverbände im Laufe der Zeit geändert hat. Mal hieß es, das geht uns viel zu schnell, wir sollten erst mal warten, was die anderen Länder machen. Dann wieder wurde uns vorgeworfen, wir hätten zu lange gewartet, müssten uns aber mit den anderen Ländern abstimmen."

Das geltende Grundstückverkehrsgesetz ist ein zahnloser Tiger - Vogel

Laut dem Minister habe der Bauernverband beispielsweise zuletzt Mitte April eine schärfere Preisbremse bei Kauf und Pacht von Acker und Grünland gefordert, als er sie im Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Gleichzeitig gebe es innerhalb der Verbände sehr wohl Diskussionen darüber, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, dass der Staat in die Preisbildung bei Grund und Boden eingreift. Da müssten sich die Verbände schon entscheiden, auf welche Seite sie sich stellen, mahnt Vogel.

Steht im Koalitionsvertrag

Der Minister verweist auf das Bekenntnis im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen: „Ich gehe davon aus, dass sich alle daran halten.“ Bis zur Sommerpause werde man in der Lage sein, einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Dann bleibe noch genügend Zeit, das Gesetz rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode im Herbst nächsten Jahres zu beschließen.

Vogel betont den hohen Stellenwert, den ein Agrarstrukturgesetz für ihn einnehme, nachdem er inzwischen bald zehn Jahre dafür gekämpft habe.

Anteilskäufe sollen reguliert werden

Vogel ist zuversichtlich, dass die angestrebte Preisbremse ihre Wirkung entfalten wird. Dem Entwurf seines Hauses zufolge werde ein Flächenkauf überprüft und möglichweise untersagt. wenn der gebotene Preis den Ertragswert dieser Fläche um das 1,3-Fache übersteige.

Für aufstockungsbedürftige und erwerbsbereite Landwirte soll laut dem Minister die Möglichkeit eingeführt werden, dass das Vorkaufsrecht unmittelbar für sie ausgeübt wird, so dass kein Zwischenerwerb der Landgesellschaft erfolgt und auch keine zweite Grunderwerbsteuer anfällt. Zudem werde es eine zeitlich erweiterte Vorkaufsrechtsausübung geben.

Für den Versagungstatbestand einer übermäßigen Flächenanhäufung werde eine konkrete Größenschwelle von 2.600 ha eingeführt. Anteilskäufe sollen künftig in Brandenburg angezeigt werden müssen. Sie sollen dann unter bestimmten Voraussetzungen beanstandet werden können. Der Minister bekennt sich dazu, wieder eine Landgesellschaft in Brandenburg aufzubauen.

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