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Brexit: Freier Agrarhandel zwischen EU und UK steht auf der Kippe

Die EU ist nicht bereit, auf die von Großbritannien vorgeschlagene Regelung ein allein auf Agrarerzeugnisse und andere Waren verengtes Freihandelsabkommen einzugehen. Dies machten die 27 EU-Außenminister am Freitag in Brüssel vor Beginn der Sommerpause deutlich. Ein "No Deal"- Szenario ist nicht länger ausgeschlossen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Europäische Union ist nicht bereit, auf die vom Vereinigten Königreich (UK) vorgeschlagene Regelung eines auf Agrarerzeugnisse und andere Waren verengtes Freihandelsabkommen einzugehen. Dies machten die 27 EU-Außenminister beim Freitagtreffen in Brüssel vor Beginn der Sommerpause deutlich. Am Donnerstag hatte die EU-Kommission bereits die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, im nationalen Rahmen für ihre exportorientierten Unternehmen Vorsorge und Notfallpläne für ein „No Deal Szenario“- also einem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen - zu treffen.

 

Im Ringen um ein Austrittsabkommen, eine Back Stop Vereinbarung zugunsten Nordirlands und einer politischen Erklärung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und UK verbleiben noch 13 Wochen. Bis Oktober muss eine Verhandlungslösung erzielt werden, die die Leitlinien der 27 EU-Staats- und Regierungschefs vom Juni und die im Weißbuch Großbritanniens am 12. Juli veröffentlichten britischen Vorstellungen auf einen Nenner bringen.

 

„Ich arbeite auf einen Deal hin und wir wollen ein Abkommen. Aber man muss auch realistisch sein, dass dies außerordentlich komplex ist“, sagte EU-Chefunterhändler Michel Barnier am Freitagnachmittag in Brüssel nach ausführlichen Gesprächen mit den 27 EU-Außenministern. Barnier bekräftigte, dass die EU27 auch in der Bewertung des von UK vorgelegten Weißbuch als Rahmen für die weiteren Verhandlungen mit einer Stimme spreche und geschlossen auftrete.

 

In den bisherigen Verhandlungen habe man sich, was das Austrittsabkommen betreffe, „zu 80 Prozent mit den Briten geeinigt“, erklärte Barnier. Aber das Weißbuch werfe auch Fragen auf und stehe zum Teil auch im Widerspruch zu den von den 27 EU-Staats- und Regierungschefs festgelegten Leitlinien. Barnier bekräftigte die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes, der Personenfreizügigkeit, dem freien Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie die Reisefreiheit.

 

Freihandel allein auf Warenaustausch beschränkt ist mit Brüssel kaum machbar

Die Vorstellung Großbritanniens, allein eine Freihandelszone für Agrarprodukte, Lebensmittelerzeugnisse und anderen Waren von der Dienstleistungsfreiheit abzukoppeln, sei damit nicht vereinbar. Diese von UK vorgelegte Option bildet somit einen Hauptstolperstein für ein von beiden Seiten gewünschtes Freihandelsabkommen ohne Zölle und ohne Grenzkontrollen.

 

Auch das von der britischen Premierministerin Theresa May vorgeschlagene geteilte Zollsystem für in der EU ankommende Waren beziehungsweise für den britischen Markt bestimmten EU-Produkte, wird von der EU-Kommission als problematisch angesehen.

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„Die Integrität des Binnenmarktes darf nicht beschädigt und die Konsequenzen aus dem Austritt Großbritanniens nicht zu finanziellen oder bürokratischen Hindernissen und Nachteilen für europäische Unternehmen führen,“ machte Barnier unmissverständlich klar.

 

Großbritannien will GVO- und Pflanzenschutzmittelrecht von EU-Regeln abkoppeln

Der Vorschlag mit zwei unterschiedlichen Zolltarifen im Warenaustausch zwischen UK und dem Kontinent zukünftig arbeiten zu wollen, werfe eine Reihe von Fragen auf. Wie kann der Zoll den tatsächlichen Bestimmungsort von Waren feststellen? Welche Zollvorschriften kämen auf EU-Unternehmen und welche administrativen Kosten zu? Besteht ein zusätzliches Betrugsrisiko? Kommen auf kleine und mittlere Unternehmen der EU mehr Verwaltungsformalitäten zu?

 

Barnier: „Unser Aufgabe ist es, den Binnenmarkt zu schützen, die Zollunion aufrecht zu erhalten und die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten zu gewährleisten“.

 

Für die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft von besonderer Bedeutung sei es des Weiteren, so Barnier, dass im britischen Weißbuch vorgeschlagen werde, bei den Lebensmittelvorschriften im Warenhandel Gentechnisch Veränderte Organismen (GVO) und Pflanzenschutzmittel auszunehmen. Auch hier gebe es noch Klärungsbedarf. Bis zum nächsten EU-Außenministerrat Mitte September erwarte die EU Klarstellungen und Präzisierungen zu den offen Fragen und den sich derzeit ergebenden Widersprüchen gegenüber EU-Recht..

 

Die Uhr tickt: im Mai 2019 stehen Wahlen zum EU-Parlament an

Für Michel Barnier, den Chefunterhändler der EU scheidet mit dem Vorliegen des britischen Weißbuches nunmehr ein in der Vergangenheit als Option gehandeltes Modell für die künftige Zusammenarbeit aus: „Business as usual ist nicht möglich, da UK nicht länger Mitglied im Binnenmarkt und der Zollunion bleiben will. Die Option Norwegen plus ist damit vom Tisch“.

 

„Die Zeit drängt“, betonte Barnier und stellte klar, dass spätestens im Dezember entschieden werde auf EU-Seite, ob es einen belastbaren deal oder einen Austritt ohne Abkommen geben werde. Die Neuwahl des Europäischen Parlamentes (EP) im Mai 2019 lasse als deadline keinen weiteren Aufschub zu. „Es ist nicht denkbar, dass einen Tag vor dem von UK gesetzten Austrittsdatum am 29. März 2019 noch ein deal auf den Tisch gelegt wird, und dem EP auf den letzten Drücker zur Begutachtung übergeben wird“.

 

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