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Brokkoli-Patent aufgehoben, Tef Mehl-Patent bestätigt

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das umstrittene Brokkoli-Patent aufgehoben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das umstrittene Brokkoli-Patent aufgehoben. Die Große Beschwerdekammer sei bei der Verhandlung über die Patente auf Brokkoli (Plant Bioscience) und Tomaten (Israelische Landwirtschaftsministerium) zum Schluss gekommen, dass weitgehend biologische Verfahren nicht patentierbar sind, teilte das EPA am Donnerstag mit. Die untergeordneten Kammern müssen nun neu über das Brokkoli- und das Tomaten-Patent verhandeln und die Patentierung biologischer Verfahren komplett überarbeiten. Unklar bleibt aber die Frage, ob die Pflanzen als solche überhaupt patentierbar sind. Kritiker wie z.B. Landwirte, Umweltschützer, Kirchen und auch Bundesagrarministerin Ilse Aigner befürchten bei einem solchen Patent negative Folgen für Züchter und höhere Preise für die Verbraucher. Aigner begrüßte die Entscheidung bereits als richtungsweisend. Konventionelle Züchtungsverfahren müssten eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein. Andere Kritiker sehen die Entscheidung dagegen nur ein Teilerfolg. Es sei noch weitgehend unklar, welche Auswirkungen dieses Urteil haben wird. Die Entscheidung über das Brokkoli-Patent selbst sei noch nicht gefallen, erklärt etwa die Aktion "Kein Patent auf Leben". Zwar müssten jetzt die Patentansprüche auf das Züchtungsverfahren widerrufen werden - ungewiss sei aber, ob nicht doch die Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkoli patentiert bleiben. Und der Verband BÖLW befürchtet, dass künftig immer mehr Patente durchkommen werden, da ein gerichtlicher Einspruch sehr teuer ist.


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In einem ähnlichen Fall bei der Herstellung von Sonnenblumen soll das EPA nur das Verfahren revidiert, das Patent auf die Pflanze aber gelassen haben, ergänzt Greenpeace. Da ein Patent auf die Pflanze aber immer wichtiger sei als das Patent auf das Verfahren, müsse man hierbei von einer Niederlage für die Kritiker sprechen.


Details zum Urteil lesen Sie hier direkt beim Patentamt


Einspruch abgewiesen: Alte Gräserart bleibt patentiert



Während die Große Beschwerdekammer des Patentamts in München mit dem Brokkoli-Papent eine eventuell wegweisende Entscheidung getroffen hat, bleibt die Kleine Beschwerdekammer in Den Haag auf der anderen Seite hart. Sie lehnte jetzt den Einspruch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ab, das Patent auf das Mehl der exotischen Gräserart (Eragrostis tef) für ungültig zu erklären. Laut der Beschwerdekammer ist die Patentierung rechtmäßig. Kammerpräsident Arendt Meyer zu Wehdel befürchtet nun, dass dieses Beispiel Schule machen könnte und so die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft massiv eingeschränkt. Motor für Fortschritte in der Tier- und Pflanzenzüchtung ist seiner Meinung nach der freie Wettbewerb um die besten Sorten, Rassen und Züchtungsverfahren. "Das derzeitige Patentrecht begünstigt dagegen Monopole", so Meyer zu Wehdel. Vor drei Jahren hatte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen den Einspruch erhoben. Die Firma Health & Performance Food aus den Niederlanden hatte das Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet. Bei der Verhandlung im November 2010 wurde der Einspruch der Kammer abgelehnt. Die Begründung der Beschwerdekammer steht noch aus. Die Landwirtschaftskammer überlegt derzeit, Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen. Bei Eragrostis tef (kurz "Teff") handelt es sich um eine in Äthiopien beheimatete Kulturart, die bereits in den Pyramiden gefunden und viele tausend Jahre genutzt wurde. Teff existiert bis heute in seiner fast ursprünglichen Form, da es züchterisch kaum bearbeitet wurde. Für die deutsche Landwirtschaft ist die Pflanze aufgrund ihrer hohen Toleranz gegenüber Trockenheit interessant. Außerdem ist sie glutenfrei und damit als Nahrungsmittel für an chronischer Darmerkrankung (Zöliakie) leidende Menschen geeignet.

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