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Vertragsverletzungsverfahren gegen UK

Brüssel legt härtere Gangart beim Brexit ein

Es drohen 40 % Zollaufschläge für Agrarexporte nach Großbritannien ab 1.1. 2021, wenn es bis Ende Oktober nicht zu einem Deal mit London kommt.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach Ablauf des Ultimatums zur Rücknahme des umstrittenen Binnenmarktgesetzes durch die britische Regierung, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien angekündigt.

In einem eineinhalbminütigen Statement unterrichtete die Kommissionschefin in Brüssel darüber, dass in einem Schreiben an die britische Regierung die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens angestrengt worden sei.

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Auslöser des jetzt mit juristischen Mitteln geführten Streits stellt das britische Binnenmarktgesetz dar, das am Dienstag vom britischen Unterhaus beschlossen worden war. Darin werden Teile des bereits gültigen Austrittsvertrages von britischer Seite in Bezug auf den freien Warenverkehr zwischen Irland und Nordirland wieder aufgehoben.

"Diesen Vertragsbruch ist die EU nicht bereit zu akzeptieren", erklärte Ursula von der Leyen.

Die EU-Kommission hatte der britischen Regierung ein Ultimatum bis Ende September gesetzt, die umstrittenen Klauseln des Gesetzes wieder zurückzunehmen. Dieser Aufforderung kam die Regierung von Boris Johnson jedoch nicht nach.

Die am Donnerstag ebenfalls in Brüssel zusammen gekommenen EU-Staats- und Regierungschefs werden bei ihrem zweitägigen Treffen auch den weiteren Gang der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich (UK) zur Sprache bringen.

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