Die Europäische Kommission sieht derzeit keinen Anlass, den Schutzstatus der Nonnengans zu verändern. Schleswig-Holstein setzt weiter auf Duldungsflächen und Vertragsnaturschutz.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte bei der Europäischen Union die Aufnahme der Nonnengans (Branta leucopsis) in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzschutzlinie beantragt. Nun ist die Antwort da: Die Europäische Kommission lehnt das ab. Sie sieht zurzeit keinen Anlass, eine Änderung des Anhangs II der Richtlinie vorzuschlagen. Damit bleibt der Schutzstatus der Nonnengans unverändert.
In ihrem Antwortbrief erläutert die Kommission die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Vogelschutz-Richtlinie ihrer Ansicht nach bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten bietet, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen zu erteilen, um beispielsweise Landwirtinnen und Landwirte vor Schäden auf ihren Flächen zu schützen.
Damit herrscht nun Klarheit. Die Landesregierung informiert in dem Zuge, dass sie schon erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung von durch Gänse erzeugte Fraßschäden unternehme. Dazu zählt unter anderem
die Bereitstellung geeigneter Duldungsflächen für Gänse entlang der Westküste im Umfang von mehr als 10.000 ha. Dabei handelt es sich sowohl um landeseigene Flächen als auch Flächen der Stiftung Naturschutz;
13.000 ha im Land, auf denen die Gänseduldung durch Vertragsnaturschutzangebote honoriert wird;
die lokale Bereitstellung von Futterflächen für vom Gänsefraß besonders betroffene Tierhalter
die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie, sodass Abschüsse von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen zugelassen sind.
Die bestehenden Maßnahmen werden von der Landesregierung in Zukunft noch um folgende Handlungsschritte ergänzt:
ein Angebot weiterer Vertragsnaturschutzangebote für Grünland- und Ackerbewirtschaftende in der kommenden Agrarförderperiode, um zusätzliche Duldungsflächen für Nonnengänse vorzuhalten
die Einleitung eines EU-Notifizierungsverfahrens einer neuen Richtlinie für Ausgleichszahlungen für Nonnengans-Fraßschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen sowie
die zukünftige Bereitstellung weiterer Nahrungsflächen für Gänse zur Senkung des Fraßdrucks auf gefährdete Kulturen.
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Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte bei der Europäischen Union die Aufnahme der Nonnengans (Branta leucopsis) in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzschutzlinie beantragt. Nun ist die Antwort da: Die Europäische Kommission lehnt das ab. Sie sieht zurzeit keinen Anlass, eine Änderung des Anhangs II der Richtlinie vorzuschlagen. Damit bleibt der Schutzstatus der Nonnengans unverändert.
In ihrem Antwortbrief erläutert die Kommission die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Vogelschutz-Richtlinie ihrer Ansicht nach bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten bietet, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen zu erteilen, um beispielsweise Landwirtinnen und Landwirte vor Schäden auf ihren Flächen zu schützen.
Damit herrscht nun Klarheit. Die Landesregierung informiert in dem Zuge, dass sie schon erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung von durch Gänse erzeugte Fraßschäden unternehme. Dazu zählt unter anderem
die Bereitstellung geeigneter Duldungsflächen für Gänse entlang der Westküste im Umfang von mehr als 10.000 ha. Dabei handelt es sich sowohl um landeseigene Flächen als auch Flächen der Stiftung Naturschutz;
13.000 ha im Land, auf denen die Gänseduldung durch Vertragsnaturschutzangebote honoriert wird;
die lokale Bereitstellung von Futterflächen für vom Gänsefraß besonders betroffene Tierhalter
die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie, sodass Abschüsse von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen zugelassen sind.
Die bestehenden Maßnahmen werden von der Landesregierung in Zukunft noch um folgende Handlungsschritte ergänzt:
ein Angebot weiterer Vertragsnaturschutzangebote für Grünland- und Ackerbewirtschaftende in der kommenden Agrarförderperiode, um zusätzliche Duldungsflächen für Nonnengänse vorzuhalten
die Einleitung eines EU-Notifizierungsverfahrens einer neuen Richtlinie für Ausgleichszahlungen für Nonnengans-Fraßschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen sowie
die zukünftige Bereitstellung weiterer Nahrungsflächen für Gänse zur Senkung des Fraßdrucks auf gefährdete Kulturen.