Die Europäische Kommission fordert von mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten wieder einmal Geld aus dem Agrarhaushalt zurück. Diesmal geht es um insgesamt 57 Mio. Euro, die nach Einschätzung der Brüsseler Buchprüfer nicht ordnungsgemäß verwendet wurden. Tatsächlich müssen aber nur rund 52 Mio Euro erstattet werden, da ein Teil der Summe bereits verrechnet wurde.
Wie die Kommission mitteilt, ist Frankreich von der größten Korrektur mit gut 20 Mio Euro betroffen: Dort wurden nach Ansicht von Inspektoren Direktzahlungsansprüche falsch berechnet. Davon ist auch Deutschland betroffen, allerdings nur mit der vergleichsweise geringen Summe von 0,4 Mio Euro. Die übrigen 13 Mitgliedstaten, die jeweils Beträge zwischen wenigen Tausend Euro und knapp 6 Mio Euro zurückerstatten müssen, sind Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien und Ungarn. Dabei geht es neben der Berechnung von Zahlungsansprüchen vor allem um Gelder aus der ländlichen Entwicklung.
Die Kommission führt nach eigenen Angaben jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die behördlichen Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen im Fall von Mängeln ausreichend sind. Falls diese Prüfungen ergeben, dass keine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel gewährleistet ist, kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern - was sie üblicherweise mehrmals im Jahr auch tut.